Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes vorgelegt

BMAS3

Ausbildungsgarantie und Jugendmobilität: Schwerpunkte im SGB-III-Modernisierungsgesetz

Der am 19. August 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des SGB III markiert einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland.

Bedeutung und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzes ist es, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihre Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig zu machen. Dazu sollen Prozesse digitalisiert und automatisiert, Beratungs- und Vermittlungsleistungen optimiert und Förderinstrumente angepasst werden.

Digitalisierung und Automatisierung: Mehr Effizienz für alle Beteiligten

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Dienstleistungen der BA. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Zugang zu Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zu erleichtern und gleichzeitig die Arbeitsprozesse in den Agenturen für Arbeit effizienter zu gestalten.

Besonders hervorzuheben ist der Ausbau der Beratungsmöglichkeiten per Videotelefonie. Damit wird den veränderten Kommunikationsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen und eine flexiblere und ortsunabhängigere Betreuung ermöglicht.

Die geplanten Veränderungen zielen auch darauf ab, die internen Abläufe in der BA zu optimieren. Durch die Vereinfachung des Versicherungs- und Leistungsrechts sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA entlastet werden, was wiederum zu einer schnelleren und effizienteren Bearbeitung von Anträgen und Anliegen führen soll.

Anpassung der Förderinstrumente: Flexibilität und Nachhaltigkeit

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung und Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und die berufliche Qualifizierung der Arbeitsuchenden gezielt zu fördern.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die sowohl Personen aus dem Inland als auch aus dem Ausland unterstützt. Dies trägt dazu bei, die beruflichen Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt optimal zu nutzen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.

Neuer Kooperationsplan: Schritt zu mehr Eigenverantwortung

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan zu ersetzen. Dieser fördert eine unbürokratische Zusammenarbeit zwischen BA und Arbeitsuchenden und setzt auf das Vertrauen in die Eigeninitiative der Kundinnen und Kunden.

Gleichzeitig bleiben die Pflichten zur Annahme von Arbeitsangeboten und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bestehen. Diese Balance zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung ist Ausdruck einer modernen Arbeitsmarktpolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, aber auch klare Erwartungen formuliert.

Jugend und Mobilität im Fokus: Die Ausbildungsgarantie

Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf auf die Förderung junger Menschen. Die Beratungsangebote für diese Zielgruppe sollen umfassender gestaltet werden und die typischen Herausforderungen in ihrer Lebenswelt stärker berücksichtigen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken und jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Darüber hinaus wird durch die Erhöhung des Zuschusses für die auswärtige Unterbringung im Rahmen von Praktika ein zusätzlicher Mobilitätsanreiz geschaffen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein der Ausbildungsgarantie, die sicherstellen soll, dass jeder Jugendliche eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen kann.

Ausblick: Beratung und Unterstützung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen

Ab 2029 soll die Bundesagentur für Arbeit eine weitere wichtige Aufgabe übernehmen: die Beratung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zum Anerkennungsverfahren.

Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und möglichst qualifikationsadäquat zu beschäftigen. Mit der Übernahme dieser Aufgabe, die derzeit noch im Rahmen des ESF-Plus-Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung« wahrgenommen wird, baut die BA ihre Rolle als zentrale Anlaufstelle für die Arbeitsmarktintegration weiter aus.

Zusammenfassung

Der Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, digitalisierten und bürgernahen Arbeitsmarktpolitik dar.

Die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Förderung von Jugendlichen und Fachkräften aus dem Ausland sind wichtige Bausteine, um den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes gerecht zu werden.


Ähnliche Themen in dieser Kategorie

16.01.2025

Künstliche Intelligenz und Upskilling: Chancen und Herausforderungen Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Produktivitätsgewinne für Unternehmen, dennoch wird ihr Potenzial oft nicht ausgeschöpft. Eine Studie von mytalents.ai mit 1. …

06.01.2025

Ein Beitrag aus unserer »Standpunkte«-Reihe von Markus Bockhorni, Hallbergmoos. Die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt erfordert ein kontinuierliches Lebenslanges Lernen von allen Akteuren. Podcasts und Lernimpulse auf Social Media …

03.01.2025

BA: »Anstieg der Arbeitslosigkeit weitgehend jahreszeitlich bedingt«  »Im Dezember beginnt die Winterpause am Arbeitsmarkt. Somit haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember, wie in diesem Monat üblich, zugenommen«, sagte …

03.01.2025

Im November 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24 …

.
Oft gelesen...