Weg für Alternative zu Cookie-Bannern ist (fast) frei
Der Digitalausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochabend eine Verordnung der Bundesregierung angenommen, mit der Internetnutzer eine anwenderfreundliche Alternative »zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen« bei Cookie-Einwilligungsbannern bekommen sollen.
Neben der »Verordnung nach Paragraf 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation« wurde auch ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP dazu angenommen.
Für beide Vorlagen stimmten die koalitionstragenden Fraktionen, dagegen stimmten die Unionsfraktion und die AfD. Die Gruppe Die Linke enthielt sich. Am Donnerstagabend will sich das Bundestagsplenum abschließend mit der Verordnung befassen.
Ziel der Verordnung sei es, anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu schaffen, die Entscheidungen von Nutzern über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste verwalten und diese so entlasten, erläuterte Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert den Verordnungsentwurf. Nutzer sollen damit ein »transparentes Werkzeug« erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können.
»Wir wollen Vorbild sein für ein nutzerfreundliches Internet«, sagte Kluckert. Hintergrund ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das die Schaffung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung vorsieht. Das alles geschehe jedoch auf freiwilliger Basis - für die Webseiten, aber auch für die Nutzer, räumte Kluckert ein. Sie gehe aber davon aus, dass sich daraus ein Ökosystem entwickeln werde.
Das Verfahren der Anerkennung soll durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt werden. Unter anderem erforderlich sei für die Anerkennung, dass »kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Einwilligung der Endnutzer und an den verwalteten Daten« vorliege und der Anbieter »rechtlich und organisatorisch unabhängig von Unternehmen« sei, die ein solches Interesse haben könnten, heißt es im Verordnungsentwurf. Für Nutzer wie für Anbieter soll die Anerkennung unter anderem einen Anreiz bieten, das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren zu stärken.
In der Ausschussberatung verwiesen Redner der Koalitionsfraktionen darauf, dass mit dem Entschließungsantrag eine Evaluation der Wirksamkeit der Regelungen innerhalb von zwei Jahren erfolgen soll. Es müsse geprüft werden, ob Freiwilligkeit ausreiche und wie die Marktentwicklung verlaufe. Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde zum einen der Aufwand in Frage gestellt, zum anderen wurde bezweifelt, wer ein Interesse daran haben könnte, einen solchen Dienst zu entwickeln. »Wir ermöglichen, dass solche Dienste entstehen können, schreiben das aber nicht vor«, antwortete die Staatssekretärin.