Bundestagswahl 2025: Vorläufiges amtliches Ergebnis

Bundeswahlleiter

Vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 steht fest

Die Bundeswahlleiterin hat am 24. Februar 2025 um 04:10 Uhr das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 bekannt gegeben.

Bei einer Wahlbeteiligung von 82,5 Prozent (2021: 76,4 Prozent) haben die

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aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Die Anteile sind auf eine Dezimalstelle gerundet, mit Ausnahme bei Annäherung zur 5-Prozent-Grenze. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt 0,6 % (2021: 0,9 %), der Anteil der ungültigen Erststimmen 0,9 % (2021: 1,0 %).

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) nimmt als Partei nationaler Minderheiten im Sinne des Bundeswahlgesetzes an der Sitzverteilung zum 21. Deutschen Bundestag teil. Nach § 4 Absatz 2 Satz 3 Bundeswahlgesetz findet die 5-Prozent-Klausel damit auf den SSW keine Anwendung.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) zieht nicht in den Deutschen Bundestag ein, da es nicht 5 % aller gültigen Zweitstimmen erhalten und nicht in drei Wahlkreisen die Erststimmenmehrheit erzielt hat.

Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundeswahlgesetz aus 630 Abgeordneten.

Im 21. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen vertreten sein:

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23 Bewerberinnen und Bewerber haben zwar die meisten Erststimmen in den Wahlkreisen erhalten, allerdings sind ihre Sitze nicht durch den Zweitstimmenanteil ihrer Parteien im jeweiligen Bundesland gedeckt. Die betroffenen Wahlkreise sind hier zu finden..

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten in den Wahlkreisen und in den Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei können im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abgerufen werden.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am 14. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben.

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