NAP 2.0: Berichterstattung zur Inklusion
Die Bundesregierung möchte die Berichterstattung über die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen weiter ausbauen. Dies sei ein Schwerpunkt des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), den das Kabinett im Juni verabschiedet hat, heißt es in einer Unterrichtung.
Der NAP 2.0 ist die Weiterführung des ersten, im Jahr 2011 verabschiedeten Aktionsplans. Als »Kernelement« der neuen Berichterstattung werde die Bundesregierung eine Repräsentativbefragung in Auftrag geben, die erstmals umfassende Daten zur gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen und damit eine »solide Datenbasis« liefern soll. Diese Berichterstattung solle zu einem Kompass der Behindertenpolitik für die nächsten Jahre werden, schreibt die Regierung. Dafür sind in den nächsten Jahren neun Millionen Euro eingeplant.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema »Bewusstseinsbildung«, das ein eigenes Handlungsfeld im NAP 2.0 erhält. »Das Bewusstsein für das neue Verständnis von Behinderung, dem der Wechsel vom medizinischen Modell zum menschenrechtlichen Modell innewohnt, ist von zentraler Bedeutung, um Behinderung im Sinne der UN-BRK nicht länger als individuelles Problem wahrzunehmen.« Vielmehr gehe es darum, Behinderung als negative Folge einer nicht hinreichend inklusiven Gesellschaft zu verstehen, heißt es in der Unterrichtung weiter.
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