Sozialhilfeausgaben im Jahr 2015 um 4,8 Prozent gestiegen
Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 27,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII »Sozialhilfe«) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,8 Prozent gegenüber 2014.
Von den insgesamt 27,7 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 15,6 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+ 4,5 % zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben (+ 8,5 %), für die Hilfe zur Pflege 3,6 Milliarden Euro (+ 1,9 %). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4 Milliarden Euro (+ 7,6 %) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2 Milliarden Euro (- 2,5 %).
Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,3 % auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 21,4 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 12,9 % für die Hilfe zur Pflege. 5,1 % der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,3 % in sonstige Leistungen.
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