KMK: Bildungssystem hat sich als tragfähig und zupackend erwiesen

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Die große Anzahl von Geflüchteten und Asylsuchenden mit einer hohen Zahl von schulpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt das deutsche Bildungssystem weiterhin vor große Herausforderungen. Eine gelingende Integration hängt wesentlich vom Erlernen der deutschen Sprache ab. Die allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland haben allein im vergangenen Schuljahr nahezu 300.000 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche aufgenommen.

»Unser großer Dank gilt allen Verantwortlichen in den Schulverwaltungen, den Schulleitungen, allen Lehrkräften, den vielen ehrenamtlichen Helfern, den Schulgemeinden und Elternpflegschaften, die an dieser großartigen Integrationsleistung tatkräftig beteiligt sind. Das Engagement hat jedes zu erwartende Maß bei weitem übertroffen«, erklärt Dr. Claudia Bogedan, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Bremer Senatorin für Kinder und Bildung. »Nur durch Bildung kann Integration gelingen. Wir halten auch in Zukunft an unserem Ziel fest, junge Geflüchtete, bei denen es sich zum Teil um unbegleitete Minderjährige handelt, in unser Bildungssystem aufzunehmen«.

Auch die Integration von Geflüchteten ins Hochschulsystem ist ein wichtiges Anliegen der KMK. Geflüchtete sollen in die Lage versetzt werden, eine Berufsausbildung oder auch ein Studium aufzunehmen und mit Erfolg abzuschließen.

»Im Hochschulbereich gibt es bereits vielfältige Aktivitäten in den Ländern, Geflüchteten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen«, sagte Bremens Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eva Quante-Brandt - in Vertretung von KMK-Präsidentin Claudia Bogedan, die sich im Mutterschutz befindet: »Den Hochschulen und Wissenschaftsverwaltungen ist es in kurzer Zeit gelungen Angebote zu schaffen, die die studierwilligen Geflüchteten unterstützen. Es gibt Programme, die ihnen Türen öffnen und ihnen dabei helfen, Sprachkenntnisse und andere wichtige Kompetenzen zu erwerben. Auch wurden in den Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Hochschulzugang zu ermöglichen, wenn beispielsweise aufgrund von Flucht Zeugnisse aus dem Heimatland nicht vorgelegt werden können«.

In der am Donnertag verabschiedeten Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung heißt es: »Kein Kind oder Jugendlicher mit Flüchtlingshintergrund darf zurückgelassen werden. Um das zu gewährleisten, haben Länder und Kommunen den enormen zusätzlichen Raum-, Ressourcen- und Personalbedarf schnell, unkonventionell und unbürokratisch gedeckt. Unser Bildungssystem hat sich hierbei als tragfähig und zupackend erwiesen«. Die Länder können bei ihren Integrationsaufgaben auf bewährte Konzepte und Strukturen zurückgreifen.

Zu den Zielen und Herausforderungen, die die Kultusministerkonferenz in ihrer Erklärung benennt, gehört der schnelle Spracherwerb, die Vermittlung demokratischer Grundwerte sowie die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Unter den Geflüchteten befinden sich hoch motivierte und gut ausgebildete Menschen. Andere haben einen hohen Unterstützungs- und Förderbedarf. Für alle soll der Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit durch Ausbildung oder Studium verbessert werden. Dafür ist eine schnelle Bewertung und – wenn möglich – Anerkennung der mitgebrachten ausländischen Qualifikationen von besonderer Bedeutung. Mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz, die um 16 Stellen aufgestockt wurde, und mit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern wurden Anerkennungsstrukturen geschaffen, die sich bewährt haben.

 

 

 

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