Schweiz fördert besseren Weiterbildungszugang für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer
Bern (CH). Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, bis Ende April 2017 Konzepte für die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungen zu entwickeln und damit zur Umsetzung der Fachkräfteinitiative beizutragen. Die Instrumente sollen sich an geringqualifizierte Erwerbstätige und insbesondere ältere Arbeitnehmende richten. Die Erarbeitung erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Bundesstellen und unter Einbezug der Sozialpartner.
Im Dezember 2015 hatte der Bundesrat im Kontext der Umsetzung von Artikel 121a Bundesverfassung (Masseneinwanderungsinitiative) und der Verstärkung der Fachkräfteinitiative das WBF beauftragt, die Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden zu prüfen. Ziel ist es, deren Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.
Eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass zwar Arbeitnehmende ab 50 Jahren insgesamt eine geringere Weiterbildungsbeteiligung aufweisen als jüngere. Deutlich äußert sich dieser Effekt in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen. Allerdings ist das Alter nicht das entscheidende Kriterium, ob sich jemand weiterbildet: Andere Faktoren wie insbesondere das Bildungsniveau haben einen weitaus größeren Einfluss.
Eine allfällige staatliche Förderung der Weiterbildungsbeteiligung soll deshalb nicht allein die älteren Arbeitnehmenden, sondern die Zielgruppe der geringqualifizierten Erwerbstätigen ins Auge fassen. Mögliche Finanzierungsinstrumente für die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung können Bildungsgutscheine, Branchenfonds oder Maßnahmen der Arbeitslosenversicherung sein. Ihr Einsatz soll nun konkretisiert werden. Vertieft zu prüfen sind insbesondere die Zielgruppenerreichung und die Arbeitsmarktorientierung der Instrumente sowie die finanziellen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, ihm die Ergebnisse bis Ende April 2017 zu unterbreiten.
Die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungen für geringqualifizierte Erwerbstätige würde andere, bereits bestehende oder geplante Maßnahmen ergänzen. Dazu zählen zum Beispiel die Beratungsleistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnzentren sowie der regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Weitere Maßnahmen finden sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie im Weiterbildungsgesetz, das die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener ermöglicht. Zusätzlich wird das WBF im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017–2020 eine Sensibilisierungskampagne für die berufliche Qualifizierung von Erwachsenen durchführen, die namentlich auch ältere Arbeitnehmende ansprechen soll.
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