Schleswig-Holstein: Meister-BAföG auf der Überholspur
Boom beim »Meister-BAföG« im Norden: Nachdem im August auf Initiative Schleswig-Holsteins das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) novelliert und die Förderung von angehenden Handwerks- und Industriemeistern sowie staatlich geprüften Wirtschaftern auf 50 Prozent angehoben wurde, ist die Nachfrage sprunghaft angestiegen.
Wie Landes-Wirtschaftsminister Reinhard Meyer am 13. Dezember in Kiel sagte, sei im Vergleich zu 2015 ein Nachfrage-Anstieg um rund 40 Prozent zu verzeichnen. Vor wenigen Tagen habe das Land den 1111. Förderbescheid an einen angehenden staatlich geprüften Wirtschafter versandt, der an der Landwirtschaftsschule in Osterrönfeld bei Rendsburg ausgebildet wird.
»Damit liegen wir im direkten Vergleich zu anderen Bundesländern, wo die Antragszahlen seit der Novelle eher stagnieren oder gar zurückgegangen sind, bundesweit ganz weit vorn«, kommentierte Meyer. Durch die Novelle waren die Empfänger von AFBG-Leistungen mit Studierenden gleichgestellt worden, die seit Langem einen Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag von bis zu 50 Prozent bekommen.
Das »Meister-BAföG« fördert altersunabhängig Teilnehmerinnen und Teilnehmer beruflicher Aufstiegsfortbildungen – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. So erhält beispielsweise ein Alleinstehender ohne Kinder in einer Vollzeitmaßnahme monatlich maximal einen Unterhaltsbeitrag von 768 Euro, davon als Zuschuss 333 Euro und als Darlehensangebot 435 Euro.
»Mit diesem stark nachgefragten Angebot bieten wir jungen Fachkräften, die wir dringend benötigen, gute Perspektiven. Und ich kann nur an alle Berufstätigen und Betriebe im Land appellieren: Nutzen Sie dieses Angebot – es zahlt sich doppelt aus – nämlich für die Beschäftigten und ihre Betriebe«.
Das »Meister-BAföG« wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent vom Land finanziert.
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