Brandenburg: Überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie seit 1. April 2017 in Kraft
Die überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie (WB-RL) des Landes Brandenburg ist am 1. April 2017 mit geänderten Förderkonditionen für Beschäftigte, Unternehmen und Vereine sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Eine Antragstellung für den Bildungsscheck Brandenburg ist damit ab sofort wieder möglich.
Die äußerst positive Resonanz zur Weiterbildungsrichtlinie seit dem Start im Mai 2015 hatte teilweise eine verlängerte Antragsbearbeitung zur Folge. Aufgrund dessen wurden mit der Neuauflage der Richtlinie die Förderkonditionen angepasst, um die hohe Nachfrage für die gesamte Förderlaufzeit bedienen und eine zügige Antragsbearbeitung gewährleisten zu können. Für das Programm stehen mit Start der überarbeiteten Richtlinie bis 2020 noch rund 21,9 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Somit gibt es im Land Brandenburg umfangreiche Möglichkeiten, eine Unterstützung für die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie
Bildungsscheck Brandenburg:
- Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten (inklusive Prüfungsgebühren) maximal jedoch 3.000 Euro,
- Befristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind wieder antragsberechtigt,
- Antragstellung ist einmal im Kalenderjahr möglich.
Weiterbildung in Unternehmen:
- Einheitlicher Zuschuss für alle Unternehmensgrößen in Höhe von 50 Prozent,
- Anzahl der Weiterbildungen pro Antrag wird auf maximal zehn begrenzt,
- Antragstellung ist einmal im Kalenderjahr möglich.
Sonstiges:
- Bereits nach der Antragstellung ist eine flexible und förderunschädliche Anmeldung der Antragstellenden beim Bildungsdienstleister auf eigenes Risiko möglich (die Mindestantragsstellungsfrist von 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung wurde aufgehoben). Dies gilt nicht für das Servicepaket und die innovativen, modellhaften Weiterbildungskonzepte.
Kleine Änderungen gab es auch bei den weiteren Förderelementen der Weiterbildungsrichtlinie wie zum Beispiel der Weiterbildung in Vereinen oder Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.
Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten der ILB zu finden.
Beratung zur Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg sowie zu einer Vielzahl weiterer Landes- und Bundesförderprogramme bietet das Team Weiterbildung Brandenburg bei der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg im Bereich ZAB Arbeit.
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