Wirksamkeit von Erasmus+ auf dem Prüfstand
In dem Bericht stellen sie fest, dass Erasmus+ insbesondere in folgenden Bereichen wirkt:
- Verbesserung der Schlüsselkompetenzen
- Verbesserung des Sprachunterrichts
- Erlernen von Sprachen
- Förderung der Lernmobilität
- Förderung von bürgerschaftlichem, interkulturellem und sozialem Engagement
- Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen
In den Bereichen berufliche Bildung und Erwachsenenbildung bestätigen alle vorliegenden Evaluationen und Berichte, dass mobile Teilnehmende des PLL und von E+ insbesondere im Bereich der Schlüsselkompetenzen erhebliche Kompetenzzuwächse erfahren haben. Im Bereich der Strategischen Partnerschaften liegen der Nationalen Agentur eine Vielzahl von Beispielen vor, in denen mit Hilfe der Programme Innovationen und Qualitätsverbesserungen angestoßen wurden. Mit E+ nahm jedoch die Zahl der beteiligten Einrichtungen an solchen Projekten signifikant ab, da das verfügbare Budget stagnierte und der Fokus zu stark auf großen Projekten lag. Durch die Einführung getrennter Auswahllisten für Strategische Partnerschaften mit und ohne intellektuelle Outputs könnte sich dies in Zukunft wieder verbessern.
Um dass das Bewusstsein für Lebenslanges Lernen in Europa zu stärken und der damit verbundenen besseren Nutzung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU sind das PLL und E+ wichtig. Sie transportieren u.a. das im Rahmen des EQR entwickelte Konzept der Orientierung an Lernergebnissen. Dieses Konzept wird systematisch im Rahmen der Mobilitätsförderung implementiert und hat das gegenseitige Verständnis der Qualifikationen in Europa erleichtert.
Das EU-Programm für Lebenslanges Lernen (PLL) sowie E+ haben entscheidende Impulse für die Förderung der Lernmobilität in der beruflichen Bildung in Deutschland gegeben (Förderung von Mobilität von 60% durch PLL und E+). Die bisher im Programm erreichten Maßnahmen sollten verstärkt und fortgeführt werden, um den Teilnehmerkreis künftig noch wesentlich zu erweitern. Mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Ansprachen müssen auch Personen erreicht und gewonnen werden, die im Programm unterrepräsentiert sind. Die Qualitätsstandards (Lernvereinbarung etc.) der EU-Programme sind inzwischen Orientierungspunkte für die gesamte Mobilität in der beruflichen Bildung. So hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung im Jahr 2013 das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 10% der Auszubildenden eine Lernerfahrung im Ausland erwerben sollen. Die Entschließung wäre ohne die erfolgreiche Umsetzung der EU-Programme nicht denkbar gewesen. Mit der Einführung der Berufsbildungscharta wurde 2015 ein Instrument geschaffen, die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen auf eine langfristige und stabile Grundlage zu stellen und die Mobilität in den Einrichtungen zu verankern. Die Umstellung der Mobilitätsförderung auf einen institutionellen Ansatz (in der Regel ein Antrag pro Einrichtung) und die von der Nationalen Agentur eingeräumte Flexibilität bei der Umsetzung fördern die Internationalisierung der Berufsbildung.
Das Programm E+ fördert europäische Projekte, die zum Thema Validierung nonformal und informell erworbener Kompetenzen arbeiten. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag, nonformal und informell erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Validierung dieser Kompetenzen darstellt. Ziele der Validierung im Bereich der Erwachsenenbildung sind Querschnitts- und übergreifende Kompetenzen festzustellen, die allgemeinberuflich und/oder gesellschaftlich ausgerichtet sind, sowie eigenes Potenzials und die Sensibilisierung für die eigenen Kompetenzen bewusst zu machen. Im Bereich der Erwachsenenbildung wurde die Verbesserung der internationalen Dimension durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in den Partnerländern nicht erreicht, da die Mobilität mit Partnerländern nicht gefördert wird und die Anforderungen an die Teilnahme von Einrichtungen aus Partnerländern an Strategischen Partnerschaften sehr restriktiv sind.
Hintergrund
Nach Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung über das Programm »Erasmus+«, dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission (KOM) bis zum 30.06.2017 »einen Bericht über die Durchführung und die Wirkung des Programms in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten« vorlegen (Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013). Die nationalen Berichte der 33 Programmländer ergänzen die im Auftrag der KOM durchgeführte externe Zwischenevaluierung und fließen in den Gesamtbericht der KOM zur Zwischenevaluierung ein.
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