Wirksamkeit von Erasmus+ auf dem Prüfstand

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 4 Minuten)
ERASMUS plus2
Bericht zur Halbzeitevaluation von Erasmus+ in Deutschland veröffentlicht 
 
In 2017 haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten eine Zwischenbilanz über die Wirkung von Erasmus+ gezogen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) haben nun den nationalen Bericht zu dieser Halbzeitevaluation veröffentlicht.

In dem Bericht stellen sie fest, dass Erasmus+ insbesondere in folgenden Bereichen wirkt:

  • Verbesserung der Schlüsselkompetenzen
  • Verbesserung des Sprachunterrichts
  • Erlernen von Sprachen
  • Förderung der Lernmobilität
  • Förderung von bürgerschaftlichem, interkulturellem und sozialem Engagement
  • Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen

In den Bereichen berufliche Bildung und Erwachsenenbildung bestätigen alle vorliegenden Evaluationen und Berichte, dass mobile Teilnehmende des PLL und von E+ insbesondere im Bereich der Schlüsselkompetenzen erhebliche Kompetenzzuwächse erfahren haben. Im Bereich der Strategischen Partnerschaften liegen der Nationalen Agentur eine Vielzahl von Beispielen vor, in denen mit Hilfe der Programme Innovationen und Qualitätsverbesserungen angestoßen wurden. Mit E+ nahm jedoch die Zahl der beteiligten Einrichtungen an solchen Projekten signifikant ab, da das verfügbare Budget stagnierte und der Fokus zu stark auf großen Projekten lag. Durch die Einführung getrennter Auswahllisten für Strategische Partnerschaften mit und ohne intellektuelle Outputs könnte sich dies in Zukunft wieder verbessern.

Um dass das Bewusstsein für Lebenslanges Lernen in Europa zu stärken und der damit verbundenen besseren Nutzung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU sind das PLL und E+ wichtig. Sie transportieren u.a. das im Rahmen des EQR entwickelte Konzept der Orientierung an Lernergebnissen. Dieses Konzept wird systematisch im Rahmen der Mobilitätsförderung implementiert und hat das gegenseitige Verständnis der Qualifikationen in Europa erleichtert.

Das EU-Programm für Lebenslanges Lernen (PLL) sowie E+ haben entscheidende Impulse für die Förderung der Lernmobilität in der beruflichen Bildung in Deutschland gegeben (Förderung von Mobilität von 60% durch PLL und E+). Die bisher im Programm erreichten Maßnahmen sollten verstärkt und fortgeführt werden, um den Teilnehmerkreis künftig noch wesentlich zu erweitern. Mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Ansprachen müssen auch Personen erreicht und gewonnen werden, die im Programm unterrepräsentiert sind. Die Qualitätsstandards (Lernvereinbarung etc.) der EU-Programme sind inzwischen Orientierungspunkte für die gesamte Mobilität in der beruflichen Bildung. So hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung im Jahr 2013 das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 10% der Auszubildenden eine Lernerfahrung im Ausland erwerben sollen. Die Entschließung wäre ohne die erfolgreiche Umsetzung der EU-Programme nicht denkbar gewesen. Mit der Einführung der Berufsbildungscharta wurde 2015 ein Instrument geschaffen, die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen auf eine langfristige und stabile Grundlage zu stellen und die Mobilität in den Einrichtungen zu verankern. Die Umstellung der Mobilitätsförderung auf einen institutionellen Ansatz (in der Regel ein Antrag pro Einrichtung) und die von der Nationalen Agentur eingeräumte Flexibilität bei der Umsetzung fördern die Internationalisierung der Berufsbildung.

Das Programm E+ fördert europäische Projekte, die zum Thema Validierung nonformal und informell erworbener Kompetenzen arbeiten. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag, nonformal und informell erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Validierung dieser Kompetenzen darstellt. Ziele der Validierung im Bereich der Erwachsenenbildung sind Querschnitts- und übergreifende Kompetenzen festzustellen, die allgemeinberuflich und/oder gesellschaftlich ausgerichtet sind, sowie eigenes Potenzials und die Sensibilisierung für die eigenen Kompetenzen bewusst zu machen. Im Bereich der Erwachsenenbildung wurde die Verbesserung der internationalen Dimension durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in den Partnerländern nicht erreicht, da die Mobilität mit Partnerländern nicht gefördert wird und die Anforderungen an die Teilnahme von Einrichtungen aus Partnerländern an Strategischen Partnerschaften sehr restriktiv sind.

Hintergrund
Nach Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung über das Programm »Erasmus+«, dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission (KOM) bis zum 30.06.2017 »einen Bericht über die Durchführung und die Wirkung des Programms in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten« vorlegen (Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013). Die nationalen Berichte der 33 Programmländer ergänzen die im Auftrag der KOM durchgeführte externe Zwischenevaluierung und fließen in den Gesamtbericht der KOM zur Zwischenevaluierung ein.

 

 

Hamburg startet Qualifizierungsprogramm »Bildungsfachkräfte« für Menschen mit Beeinträchtigungen
Neues Inklusionsprojekt an der HAW Hamburg: Bildungsfachkräfte für ein inklusiveres Hochschulumfeld Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) startet zum Wintersemester 2024/25 ein innovatives Qualifizierungsprogramm für Menschen...
Fünf Wege zu mehr Flexibilität: Empfehlungen für die nachschulische Bildung
Übergänge in Ausbildung und Studium - Wie die Politik in Zeiten des Fachkräftemangels nachschulische Bildung gestalten muss Expert*innen plädieren für mehr Flexibilität in der nachschulischen Bildung Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

  • »Mein Bildungsraum« in der Kritik

    Kurzbesprechung des Artikels »Digitalisierung: Großprojekt des Bundes "Mein Bildungsraum" in der Kritik« von Dorothee Wiegand Der Artikel von Dorothee Wiegand (veröffentlicht auf heise.de) bietet einen umfassenden Überblick zum BMBF-Projekt »Mein...

  • Informatikunterricht in Deutschland: Große Fortschritte, aber noch viel zu tun

    Informatik-Monitor 2024/25: Fortschritte und Herausforderungen  Im Schuljahr 2024/25 werden fast drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler Informatik als Pflichtfach belegen. Das geht aus dem aktuellen Informatik-Monitor 2024/25 hervor, den die...

  • Bildungsplattform »Mein NOW«: Potenzial ungenutzt

    Portal »mein NOW«: Kritik an Usability und Zielgruppenansprache Die Bildungsjournalistin Gudrun Porath hat in einer Kolumne auf Haufe.de das Online-Portal »mein NOW« kritisch beleuchtet und kommt zu dem Schluss, dass die Weiterbildungsplattform »hinter den...

  • Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung

    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...

  • Fünf Wege zu mehr Flexibilität: Empfehlungen für die nachschulische Bildung

    Übergänge in Ausbildung und Studium - Wie die Politik in Zeiten des Fachkräftemangels nachschulische Bildung gestalten muss Expert*innen plädieren für mehr Flexibilität in der nachschulischen Bildung Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer großen...

 

 

.