Saarländischer Meisterbonus wird konkret

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Saarland 4

Mit der Einführung eines Meisterbonus zum Jahresbeginn 2018 werde ein wesentliches Versprechen des Koalitionsvertrags schnell und ohne Abstriche umgesetzt. Dies sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger am vergangenen Dienstag vor der Landespressekonferenz. Mit den Vorarbeiten sei das Ministerium im Zeitplan, ein Richtlinienentwurf in der Abstimmung. Seine Details würden jetzt mit den betroffenen regionalen Kammern besprochen.

Rehlinger: »Bis zu 1 Mio. Euro wollen wir im kommenden Jahr in den Aufstiegsbonus stecken. Davon können die im Saarland zu erwartenden 1.000 neuen Meisterinnen und Meister sowie Absolvent/innen von Aufstiegsfortbildungen profitieren. Ich halte das für einen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung«. Wer von Fachkräftesicherung rede, müsse auch diesen Aspekt immer vor Augen haben. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 sei für die neue Förderung ausreichend Vorsorge getroffen.

»Mit dem Bonus von 1.000 Euro im Einzelfall schaffen wir einen Anreiz zur beruflichen Fortbildung und zur Verbesserung der eigenen Qualifikation, das kommt dem gesamten Wirtschaftsstandort zu Gute«, so die Ministerin. Der Aufstiegsbonus könne auch mehrfach gezahlt werden, falls fachlich unterschiedliche Abschlüsse erfolgreich bestanden worden sind.

Den Meisterbonus sollen Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung im technisch-gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich oder einer gleichwertigen Fortbildung erhalten. Voraussetzung dafür: Der Abschluss entspricht dem Niveau 6 oder 7 der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Die Abschlussprüfung muss nach dem 1. Januar 2018 erfolgreich vor der Handwerkskammer des Saarlandes, der IHK Saarland oder der Landwirtschaftskammer für das Saarland abgelegt worden sein.

Der Aufstiegsbonus soll aber auch gezahlt werden, wenn die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker beim Ministerium für Bildung und Kultur abgelegt wird oder ein Abschluss bei einer vergleichbaren Einrichtung in einem anderen Bundesland. Rehlinger: »Wir wollen wenig Bürokratie. Als Nachweis genügt das Prüfungszeugnis, den Antrag kann man in drei Minuten ausfüllen«.

Die Wirtschaftsministerin versteht den Meisterbonus auch als Investition in den Saar-Wirtschaftsstandort: »Meister sind nicht nur hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Sie sind Führungskräfte, die Verantwortung übernehmen und einen Betrieb führen können«. Wichtig sei, dass angehende Führungskräfte und Betriebe frühzeitig eng zusammenarbeiten. Statistiken gehen nämlich davon aus, dass im Saarland in den nächsten Jahren allein im Handwerk rund 2.000 Betriebe zur Übernahme anstehen. »Wir haben daher ein beschäftigungspolitisches Argument in die Richtlinie aufgenommen«, sagte die Ministerin. Eine Fördervoraussetzung wird demnach sein, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses schon mindestens drei Monaten im Saarland liegen muss. Besteht kein Beschäftigungsverhältnis, wird vorausgesetzt, dass der ständige Wohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung der Prüfungsergebnisse im Saarland liegt.

Vergleichbare Meisterboni gibt es nur in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bereiten eine Bonus-Regelung vor. In Thüringen erhalten nur die Jahrgangsbesten eine Prämie.

 

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