Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung steigt zum 1. Januar 2018 auf 15,26 Euro
Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. Dezember 2017 ist der Tarifvertrag für pädagogisches Personal in der SGB II / SGB III geförderten Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklärt worden. Mit der jetzt erfolgten Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Verordnung rechtskräftig. Damit gilt der Mindestlohn auch im Jahr 2018.
Er steigt am 1. Januar auf 15,26 Euro die Stunde. Bei einer 39 Stunden Arbeitswoche entspricht das einem monatlichen Gehalt von etwa 2.560 Euro. Der jetzt abgeschlossene Tarifvertrag hat nur eine Laufzeit bis Ende 2018. Wenn die Allgemeinverbindlichkeit gewahrt bleiben soll, muss in 2018 ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt werden.
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