Bildungsurlaub in Brandenburg: Erstmals mehr als 6.000 Veranstaltungen anerkannt
Wer sich im Land Brandenburg weiterbilden will, hat dafür beste Möglichkeiten: Mehr als 6.000 Weiterbildungsveranstaltungen wurden in 2017 vom Bildungsministerium anerkannt, in 2012 standen nur gut 4.000 zur Auswahl. Für die Teilnahme an einer anerkannte Weiterbildungsveranstaltung hat man Anspruch auf Bildungsfreistellung – auch »Bildungsurlaub« genannt – und wird von der Arbeit bezahlt freigestellt. So ist es im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.
Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst: »Moderne Technologien, die Digitalisierung der Arbeitswelt oder neue Arbeitsverfahren machen das lebenslange Lernen im Beruf unerlässlich. Wer sich weiterbildet, sichert sein berufliches Fortkommen und ist nachweisbar weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Kulturelle oder politische Weiterbildung erhöhen die Chance auf Teilhabe und stärken das demokratisches Miteinander«.
Der aktuelle Katalog anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen umfasst Themen wie IT-Kompetenz, Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Führungskompetenztraining, Social Media, Sprachkurse in Englisch, Arabisch, Chinesisch und vielen weiteren Sprachen, aber auch Angebote wie »Anders moderieren und präsentieren – Alternativen zu PowerPoint und Karten« oder »Aktiv für Demokratie im Betrieb«.
Im Rahmen der Bildungsfreistellung stehen berufstätigen Erwachsenen innerhalb von zwei Kalenderjahren insgesamt zehn bezahlte Arbeitstage zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zu. Veranstalter müssen die Weiterbildungsveranstaltungen zuvor beim Bildungsministerium anerkennen lassen.
VERWEISE
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