KMK stärkt länderübergreifende Bildungszusammenarbeit
Kultusministerkonferenz tritt für bessere Vergleichbarkeit, mehr Transparenz und größere Mobilität ein
Die Kultusministerkonferenz hat sich in ihrer Plenarsitzung am 15. März 2018 in Berlin auf weitreichende Schritte zur Verbesserung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland verständigt.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, erklärt: »Wir werden die künftige länderübergreifende Zusammenarbeit in Kernfragen der Bildungspolitik fortentwickeln, um die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens in Deutschland weiter zu verbessern. Zudem werden Bund und Länder die Weichen für einen Nationalen Bildungsrat stellen. Das stärkt das Vertrauen in die Bildungspolitik, fördert die Bildungsmobilität und schafft mehr Transparenz«.
Die Präsidiumsmitglieder, Hamburgs Senator und A-Länder-Koordinator, Ties Rabe, und Bayerns Staatsminister und B-Länder-Koordinator, Dr. Ludwig Spaenle, erklärten gemeinsam: »Die Kultusministerkonferenz festigt mit ihrem heutigen Beschluss die Grundlagen für einen gut funktionierenden Bildungsföderalismus, der die Qualitätsentwicklung des Bildungswesens in Deutschland vorantreibt und sich der Chancengerechtigkeit verpflichtet sieht«.
Die Kultusministerkonferenz beschließt unter anderem, einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik auszuarbeiten sowie die Option für einen Staatsvertrag zu prüfen, um die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens zu verbessern und Mobilitätshindernisse abzubauen. Außerdem nimmt die Kultusministerkonferenz die vorgesehene Einrichtung des Nationalen Bildungsrates zum Anlass, ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten.
Zu diesem Zweck beauftragt die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe der Amtschefs mit der Ausarbeitung von Eckpunkten.
Die Länder betonen in ihrem Beschluss zudem, dass bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur länderübergreifenden Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung ergriffen wurden. Dazu zählen vor allem die Vereinbarung gemeinsamer Bildungsstandards für die schulische Bildung und deren regelmäßige Überprüfung und Veröffentlichung, Einführung eines gemeinsamen, qualitätsgesicherten Aufgabenpools für die schriftlichen Abiturprüfungen sowie die Anerkennung von Studiengängen und Vorbereitungsdiensten in der Lehrerausbildung zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften.
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