KMK stärkt länderübergreifende Bildungszusammenarbeit

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
KMK 70

Kultusministerkonferenz tritt für bessere Vergleichbarkeit, mehr Transparenz und größere Mobilität ein  

Die Kultusministerkonferenz hat sich in ihrer Plenarsitzung am 15. März 2018 in Berlin auf weitreichende Schritte zur Verbesserung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland verständigt.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, erklärt: »Wir werden die künftige länderübergreifende Zusammenarbeit in Kernfragen der Bildungspolitik fortentwickeln, um die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens in Deutschland weiter zu verbessern. Zudem werden Bund und Länder die Weichen für einen Nationalen Bildungsrat stellen. Das stärkt das Vertrauen in die Bildungspolitik, fördert die Bildungsmobilität und schafft mehr Transparenz«.

Die Präsidiumsmitglieder, Hamburgs Senator und A-Länder-Koordinator, Ties Rabe, und Bayerns Staatsminister und B-Länder-Koordinator, Dr. Ludwig Spaenle, erklärten gemeinsam: »Die Kultusministerkonferenz festigt mit ihrem heutigen Beschluss die Grundlagen für einen gut funktionierenden Bildungsföderalismus, der die Qualitätsentwicklung des Bildungswesens in Deutschland vorantreibt und sich der Chancengerechtigkeit verpflichtet sieht«.

Die Kultusministerkonferenz beschließt unter anderem, einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik auszuarbeiten sowie die Option für einen Staatsvertrag zu prüfen, um die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens zu verbessern und Mobilitätshindernisse abzubauen. Außerdem nimmt die Kultusministerkonferenz die vorgesehene Einrichtung des Nationalen Bildungsrates zum Anlass, ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten.

Zu diesem Zweck beauftragt die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe der Amtschefs mit der Ausarbeitung von Eckpunkten.

Die Länder betonen in ihrem Beschluss zudem, dass bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur länderübergreifenden Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung ergriffen wurden. Dazu zählen vor allem die Vereinbarung gemeinsamer Bildungsstandards für die schulische Bildung und deren regelmäßige Überprüfung und Veröffentlichung, Einführung eines gemeinsamen, qualitätsgesicherten Aufgabenpools für die schriftlichen Abiturprüfungen sowie die Anerkennung von Studiengängen und Vorbereitungsdiensten in der Lehrerausbildung zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften.

  

  VERWEISE  
  •  ...

 

UNESCO: Umsetzung der »Agenda Bildung 2030«
Die UNESCO koordiniert innerhalb des Systems der Vereinten Nationen die Umsetzung von SDG 4 auf der Grundlage des Aktionsrahmens der Bildungsagenda 2030. Bildung ist die Basis für eine nachhaltige, gerechte und friedliche Zukunft. Ohne hochwertige...
Fünf Wege zu mehr Flexibilität: Empfehlungen für die nachschulische Bildung
Übergänge in Ausbildung und Studium - Wie die Politik in Zeiten des Fachkräftemangels nachschulische Bildung gestalten muss Expert*innen plädieren für mehr Flexibilität in der nachschulischen Bildung Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...

.