Mindestlohn in der Weiterbildung: »Hartnäckigkeit des Bildungsverbandes zahlt sich aus«

BBBMindestlohn in der Weiterbildung - Kabinett überwindet Blockade

Am 04.07.2012 hat das Bundeskabinett die Tür für einen Mindestlohn in der nach SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung geöffnet und so die monatelange Blockade der FDP überwunden.

Dazu erklärt Thiemo Fojkar, Vorsitzender des auf Arbeitgeberseite verantwortlichen Bildungsverbandes BBB:

»Die Zeiten, in denen pädagogische Mitarbeiter für weit weniger als 2000 Euro brutto im Monat arbeiten mussten, sind jetzt vorbei. Die von der Kanzlerin ausgerufene Bildungsrepublik durfte diesen Zustand nicht länger tolerieren. Seit der heutigen Veröffentlichung des rechtsverbindlichen Mindestlohns in der Weiterbildung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gehören Dumpinglöhne für Ausbilder und Sozialpädagogen der Vergangenheit an. Auf Nachfrage hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nochmals bestätigt, dass zukünftig nur die Bildungsträger in Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden, die ihre Mitarbeiter nach dem geltenden Tarifvertrag bezahlen. Wir als Bildungsverband werden künftig darauf achten, dass die rechtlichen Vorgaben in der Vergabepraxis umgesetzt werden.

Der Beschluss der heutigen Kabinettssitzung ist definitiv ein positives Signal für die Weiterbildung. Wir bedanken uns dafür bei großen Teilen der Union, insbesondere bei Karl Schiewerling, dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Er hat diese Entscheidung vorangetrieben und damit wesentlich zur Sicherung der hohen Qualitätsstandards in der beruflichen Weiterbildung beigetragen. Wir bedanken uns auch bei allen Fraktionen der Opposition, insbesondere bei Hubertus Heil von der SPD. Ohne die feste Entschlossenheit, mit der die gesamte Opposition, die Gewerkschaften und der Bildungsverband immer wieder auf der Einführung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche bestanden haben, könnten wir uns heute nicht freuen!«

 

 

 

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