Baden-Württemberg: Landtag beschließt Bildungszeitgesetz
Ab Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Bildungszeit: Der Landtag hat am 11. März 2015 das Bildungszeitgesetz beschlossen. Es ermöglicht Beschäftigten eine Freistellung für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.
Mit dem Bildungszeitgesetz sei ein wichtiger Baustein für die Weiterqualifizierung im Land gesetzt worden, so Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. »Damit sorgen wir dafür, dass die Menschen dem Ziel des lebenslangen Lernens nachkommen können. Und wir tragen dazu bei, dass unser Standort stark und attraktiv bleibt«.
Schmid betonte, dass die Anstrengungen der Arbeitgeber und der Bündnispartner im »Bündnis Bildungszeit für Baden-Württemberg« um die Weiterbildung der Beschäftigten in Baden-Württemberg groß und anerkennenswert seien. Die bestehenden Möglichkeiten würden mit dem Gesetz nun sinnvoll ergänzt. Denn ein Mehr an Weiterbildung sei nicht nur ein Gewinn für jeden Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft, insbesondere für die Unternehmen. »Das Gesetz steht für eine faire und gute Balance zwischen den Weiterbildungsinteressen der Beschäftigten und dem Interesse der Arbeitgeber an einem reibungslosen Ablauf«, so der Minister.
»Mit dem Gesetz wollen wir die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöhen und fördern«, erläuterte Schmid. »Die Bedeutung von lebenslangem Lernen in unserer Wissensgesellschaft ist unbestritten. Es eröffnet den Menschen neue Perspektiven. Daran knüpfen wir mit unserem Gesetz an«.
Durch das Bildungszeitgesetz soll Beschäftigten eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildungen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt ermöglicht werden.
VERWEISE