1. August 2012: Allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung tritt in Kraft

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)

verdiAb dem 1. August 2012 tritt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in Betrieben/Trägern der beruflichen Bildung in Kraft, soweit diese überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden.

»Das ist eine gute Nachricht für die rund 26.000 Beschäftigten«, betonte Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Mit diesem Mindestlohn werde endlich eine Lohnuntergrenze bei den Entgelten gezogen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben nun einen Anspruch auf eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro West bzw. 11,25 Euro Ost sowie einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen.

Die mit den Hartz-Gesetzen begründete Ausschreibung und Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen haben seit 2004 zu erheblichen Verwerfungen in der Aus- und Weiterbildung geführt. Die in der Regel nicht tarifgebundenen Träger hatten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich mit Monatsgehältern zwischen 1.200 und 1.900 Euro brutto abgespeist.

Dieser für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag stoppt den Lohnverfall für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach den SGB II oder III und ist eine wichtige Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen in dieser Branche. Außerdem räumt ein Mindestlohn der Qualität von Bildungsmaßnahmen gerade auch im Wettbewerb einen höheren Stellenwert ein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht die Einhaltung des Mindestlohnes, indem sie stichprobenartig Aus- und Weiterbildungsbetriebe überprüft. Der Zoll nimmt Hinweise – auch anonym – entgegen.

QUELLE: ver.di Bundesvorstand

 

 

 

Verringerung der Lohnspreizung in Deutschland durch Mindestlohnerhöhung
Zwischen April 2022 und April 2023 hat sich der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland deutlich verringert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank das Verhältnis des Bruttostundenverdienstes von...
Mindestlohn trägt zur Gleichstellung von Frau und Mann bei
Gender Gaps bei Arbeitszeiten und monatlichen Verdiensten sind in Mindestlohnbetrieben reduziert Der Mindestlohn trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Denn Frauen sind häufiger vom Mindestlohn betroffen und profitieren daher...
Kaufkraft des Mindestlohns ist längerfristig stärker gestiegen als die der Tariflöhne
Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung Der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns lag seit der Einführung im Januar 2015 insgesamt deutlich über dem Aufwuchs der...

.