Bildungsverband: Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche wird umgesetzt
Irritationen bei der Einführung des Mindestlohns in der Weiterbildung
Ein Artikel des Netzwerks Weiterbildung hatte aufhorchen lassen: Ein Arbeitgeber solle versucht haben, den gerade beschlossenen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche zu unterlaufen. Die Meldung bezieht sich hierbei auf ein Flugblatt der Gewerkschaft ver.di.
Die Beschäftigten des Internationalen Bundes für Sozialarbeit (IB) sollten, so der Artikel, einer Absenkung ihrer Arbeitszeit zustimmen, um so den alten Monatslohn unter Wirkung des Mindestlohnes zu erhalten. Damit wäre der lang erkämpfte Mindestlohn ad absurdum geführt.
Das Pikante daran: Der IB ist nicht nur Mitglied des Bildungsverbandes (BBB), der sich als Protagonist für die Einführung des Mindestlohns stark gemacht hatte, sondern er stellt auch den aktuellen Vorsitzenden des Verbandes.
Um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, erklärte BBB-Vorsitzender Thiemo Fojkar gegenüber dem BildungsSpiegel, »durch das Fehlverhalten eines Mitarbeiters bei uns im Hause (dem IB, Red.) ohne jegliche Absprache mit dem Vorstand des IB (ist es) zu diesem Missverständnis in der Auslegung des Mindestlohnes gekommen«.
Der Vorstand des IB habe »unverzüglich« reagiert und die Maßnahmen des betreffenden Mitarbeiters zurückgenommen. Es gelte selbstverständlich der neue Mindestlohn unter stringenter Einhaltung der tariflich festgelegten Arbeitszeit sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Arbeitsverträgen; und dies werde entsprechend auch für Teilzeitbeschäftigte zur Anwendung kommen.
Fojkar betonte, wie sehr ihn dieser Vorfall persönlich betroffen gemacht habe. Der IB stehe zur Tariftreue und werde diese auch konsequent umsetzen.
VERWEISE
- siehe auch: Netzwerk Weiterbildung: Honorare in der Weiterbildung ...