Der Mindestlohn Weiterbildung steigt
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung steigt ab 2019 für vier Jahre. Darauf haben sich Arbeitgeber und GEW nach zähen Verhandlungen verständigt. Der Mindestlohn steigt je nach Qualifikationsstufe in den nächsten vier Jahren um insgesamt 12,55 Prozent in Stufe eins und um 16,03 Prozent in der zweiten Stufe.
Für die Erhöhung wurden die Beschäftigten in zwei Gruppen eingestuft. Für die jeweilige Eingruppierung ist die jeweilige Qualifikation der Beschäftigten entsprechend der Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens ausschlaggebend. Der Mindestlohn steigt in der Stufe eins (unter Niveau DQR 6) in den nächsten vier Jahren in vier Schritten um insgesamt 12,55 Prozent. In der Stufe zwei (ab Niveau DQR 6) um insgesamt 16,03 Prozent.
Die Tarifvertragsparteien konnten sich leider nicht auf einen Mindestlohn für das nichtpädagogische Personal einigen. Es besteht jedoch Einigkeit auf beiden Seiten, auch diesen Bereich regeln zu wollen.
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