Sprachniveau nach Integrationskursen
Mehr als 90 Prozent der Teilnehmer des Deutschtests für Zuwanderer (DTZ) erreichen laut Bundesregierung nach Absolvierung des Integrationskurses entweder das Sprachniveau B1 oder das Sprachniveau A2. Wie die Bundesregierung ausführt, ist Ziel des Integrationskurses die Erlangung des Sprachniveaus B1 und die Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Die Teilnahme am Integrationskurs liege auch dann im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wenn das Sprachniveau B1 auch nach etwaiger Kurswiederholung nicht erreicht wird.
Den Teilnehmern stehe je nach Kursart ein unterschiedliches Stundenkontingent zu und es könne ein Wiederholungskontingent von 300 Stunden genehmigt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach Ausschöpfung dieser Kontingente ist eine weitere staatlich geförderte Teilnahme am Integrationskurs den Angaben zufolge nicht mehr möglich.
Mit der »berufsbezogenen Sprachförderung nach der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung« besteht laut Bundesregierung »ein Sprachförderangebot des Bundes, das in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse aufbaut und dem Spracherwerb ab dem Sprachniveau B1 bis zum Sprachniveau C2 dient«. Wer den Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen habe, dürfe die Berufssprachkurse zur Erreichung der Sprachniveaus B1 und A2 besuchen. Auf diese Weise werde eine weitere individuelle Förderung der Teilnehmer zur Unterstützung einer Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
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