Digitale Bildung: Hessen im Bild der Bundespolitik
Der von der Bundesregierung am 2. Mai 2018 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e des Grundgesetzes- GG) schafft die verfassungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionsoffensive für Schulen. Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c GG wird die Möglichkeit des Bundes erweitert, die Länder und Kommunen bei ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Die Kultushoheit der Länder bleibt hiervon unberührt.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Die FDP-Fraktion hatte darauf aufmerksam gemacht, dass in zahlreichen bundesweiten Vergleichen das Land Hessen zurückfalle, eben auch im Bereich Bildung. Die hessischen Universitäten würden den Anschluss an die nationale und internationale Spitze verlieren, die Unterrichtsversorgung in den Schulen werde wieder schlechter, Bundesmittel für wichtige Infrastrukturprojekte würden nicht abgerufen und Kindergartengebühren würden erlassen, obwohl landesweit 23.000 Plätze fehlten und die Qualität erhöht werden müsste.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sich die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes auf die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Artikels 104b Absatz 2 GG beschränken würden.
Eine gute Anbindung der Schulen sei Voraussetzung für die Digitale Bildung. Daher habe der Bund bereits im Sommer 2017 die Offensive »Digitales Klassenzimmer« gestartet. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes sei klargestellt worden, dass Schulen, in denen pro Klassenzimmer keine 30 Mbit/s zur Verfügung stünden, grundsätzlich im Rahmen laufender Förderprojekte in die Förderung einbezogen werden können. Aktuell können Schulanschlüsse in ein beantragtes Projekt integriert werden.
Im Rahmen der Offensive »Digitales Klassenzimmer« seien bereits rund 6.000 Schulen in bestehende Förderprojekte aufgenommen worden. Davon würden 513 auf Hessen entfallen. Zukünftig würden diese Schulen von einer direkten Glasfaserverbindung profitieren, sodass jede Klasse mit schnellem Internet versorgt werden kann. Eine Auswertung zu Hochschulen und Bibliotheken liege der Bundesregierung nicht vor.
Gemäß Artikel 91b GG verhandele das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) seit Sommer 2018 mit den Ländern über eine Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Leitend für die Verhandlungen durch den Bund sei der Koalitionsvertrag, demzufolge eine nachhaltige Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in der Breite der Hochschullandschaft erreicht werden soll, verbunden mit einem bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten.
Hessische Universitäten seien in der letzten Förderphase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) mit drei Graduiertenschulen und drei Exzellenzclustern erfolgreich. In der neuen Exzellenzstrategie sei Ende September 2018 die Förderentscheidung für die erste Förderlinie der Exzellenzcluster gefallen. Das gemeinsame Exzellenzcluster »Cardio-Pulmonales Institut« der Universitäten Frankfurt am Main und Gießen habe dabei im wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren überzeugen können. Es werde in den kommenden Jahren wichtige Beiträge zur kardio-pulmonalen Forschung und Entwicklung von Therapien für Herz- und Lungenerkrankungen leisten. Der jüngsten Auswahlentscheidung in der ersten Förderlinie der Exzellenzstrategie, den Exzellenzclustern, habe ein umfangreiches wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren zugrunde gelegen. Die Bewertung der Anträge durch die Experten sei ausschließlich anhand wissenschaftlicher Kriterien erfolgt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindestagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) befinde sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
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