Lehrerausbildung: Referendariat auch in Teilzeit
Das baden-württembergische Kultusministerium macht die Lehrerausbildung attraktiver: Von 2019 an können angehende Lehrerinnen und Lehrer ihr Referendariat auch in Teilzeit absolvieren. Diese Möglichkeit richtet sich an Lehrkräfte aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen sowie für schwerbehinderte Lehrkräfte.
Von 2019 an können Lehrerinnen und Lehrer erstmals ihren Vorbereitungsdienst (»Referendariat«) auch in Teilzeit absolvieren. Diese Möglichkeit besteht für angehende Lehrkräfte aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen sowie für schwerbehinderte Lehrkräfte. Pünktlich zum Jahreswechsel hat das Land Baden-Württemberg die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Grundvoraussetzung war eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes, die der Landtag Ende des Jahres 2018 auf Initiative des Kultusministeriums vollzogen hat. Auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wurden angepasst.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Lehrerberuf
»Mit dem Vorbereitungsdienst in Teilzeit greifen wir einen berechtigten Wunsch zahlreicher junger Menschen auf, die neben der anspruchsvollen Lehrerausbildung ein Kind großziehen oder einen Angehörigen pflegen. Das neue Modell bedeutet eine Erleichterung für angehende Lehrer bei gleichbleibender Qualität der Ausbildung. Damit machen wir den Lehrerberuf attraktiver«, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Initiative der Kultusministerin ist beim gesetzlichen Anhörungsverfahren auf eine breite Zustimmung der Verbände, Gewerkschaften und Gremien gestoßen.
Leitlinie: Gleiche Qualität der Ausbildung auch in Teilzeit
Im Teilzeit-Modell wird der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst im Umfang von 60 Prozent geleistet und verlängert sich dadurch auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre). Aus Gründen der Unterrichtsorganisation bleibt der Umfang auch des Teilzeitvorbereitungsdienstes an den Schuljahrestakt gebunden, individuelle Teilzeitquoten sind deshalb nicht möglich. Leitlinie für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist es, die Qualität der Ausbildung zu erhalten, den unterrichtsorganisatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen (Schuljahresrhythmus) und die prüfungsrechtlich gebotene Chancengleichheit zu wahren. Der zweite Ausbildungsabschnitt, in dem eigenständiger Unterricht stattfindet, wird dabei von einem auf zwei Schuljahre verlängert.
Die neuen Kurse der Vorbereitungsdienste beginnen für die Lehrämter des höheren Schuldienstes (Gymnasien und beruflichen Schulen) am 7. Januar 2019. Für das Grundschullehramt, das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule sowie das Lehramt Sonderpädagogik beginnen die Kurse am 1. Februar 2019. Stand heute werden an die 30 Personen erstmalig ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit beginnen.
Zwei Ausbildungsphasen bleiben bestehen
Der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst wird in der Teilzeitform auf 30 Monate gestreckt und ist weiterhin von zwei Ausbildungsphasen geprägt:
- Ausbildungsabschnitt (ein Schulhalbjahr, Beginn im Januar/Februar):
Einführung, Ausbildung am Seminar, Hospitation und begleiteter Unterricht an einer Schule; am Ende: Entscheidung, ob selbstständiger Unterricht verantwortet werden kann. - Ausbildungsabschnitt (zwei Schuljahre):
Selbständiges Unterrichten mit eigenem Lehrauftrag an einer Schule; die Lehramtsanwärterin/Studienreferendarin bzw. der Lehramtsanwärter/Studienreferendar wird als vollwertige Lehrkraft mit einer vorgegebenen Stundenzahl an der Schule eingeplant, Fortsetzung der Ausbildung am Seminar.
VERWEISE
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