Weiterbildung: Finanzielles Stiefkind der öffentlichen Bildungsfinanzierung (KORREKTUR)

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Redaktionelle Vorbemerkung:
In unserer urspünglichen Meldung vom 11. März 2019, die sich auf eine Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung bezieht, war an dieser Stelle noch von »einem starken Rückgang der öffentlichen Weiterbildung bis 2015« die Rede. Diese Darstellung, die auf einem Fehler in der Berechnung des Vergleichswertes für das Jahr 1995 basiert, hat die Bertelsmann Stiftung nun in einer Korrekturmeldung zurückgezogen und die entsprechenden Angaben und Schlussfolgerungen in ihrer Studie richtiggestellt. Wir haben dies in unserer überarbeiteten Meldung ebenfalls getan und verweisen unten auf die korrigierte Studie und die zugehörige Mitteilung der Bertelsmann Stiftung.

Gelernt bedeutet nicht ausgelernt: Für Erwerbstätige wird es immer wichtiger, sich beruflich weiterzubilden. Doch bei der öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor weit auseinander 

In Deutschland werden pro Jahr rund 26,9 Milliarden Euro für die Weiterbildung ausgegeben. Der Großteil – knapp 20,6 Milliarden Euro – werden privat finanziert, durch Betriebe oder die Teilnehmenden selbst. Nur 6,3 Milliarden Euro bringt die öffentliche Hand für Weiterbildungen auf. Im Jahr 1995 hat die Bundesanstalt für Arbeit 2,47 Milliarden Euro für Weiterbildung ausgegeben und die öffentliche Hand insgesamt 6,00 Milliarden Euro.

Seit 2012 gab es zuletzt wieder einen Anstieg der öffentlichen Mittel für Weiterbildung von damals noch 4,9 Milliarden Euro auf nun 6,3 Milliarden Euro. Dieser kommt vor allem den Beziehern des Arbeitslosengelds I zu Gute, adressiert aber nur selten Geringqualifizierte oder Hartz-IV-Empfänger. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung der Wissenschaftler Rolf Dobischat, Dieter Münk und Anna Rosendahl von der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Unternehmen investieren seit 2012 mehr, Privatpersonen weniger in Weiterbildungen
Auch Unternehmen engagieren sich seit 2012 etwas stärker bei der Weiterbildung und verzeichnen einen Anstieg von 4,7 Prozent ihrer Ausgaben auf insgesamt 11,1 Milliarden Euro pro Jahr. Hingegen gingen die Ausgaben für Weiterbildung von Privatpersonen im gleichen Zeitraum um fast 14 Prozent auf 9,5 Milliarden Euro pro Jahr zurück.

Dieser jüngste Rückgang der individuellen Ausgaben hat verschiedene Hintergründe. Zum einen gaben die Betriebe mehr für die Qualifizierung ihrer Belegschaften aus – Arbeitnehmer mussten sich zuletzt in geringerem Umfang an den Kosten einer betrieblichen Weiterbildung beteiligen als noch im Jahr 2012. Zum anderen gibt es durch die Digitalisierung vermehrt preiswerte, teilweise auch kostenlose Weiterbildungsangebote. Lagen etwa 2012 die durchschnittlichen Weiterbildungskosten noch bei 298 Euro pro Teilnehmendem, waren es 2016 nur noch 254 Euro.

Dass bei der Weiterbildungsteilnahme noch Ausbaubedarf besteht, zeigte unlängst der Deutsche Weiterbildungsatlas, demzufolge nur 12,2 Prozent der Bevölkerung in den letzten 12 Monaten eine Weiterbildung besucht hatten. Bei von Armut gefährdeten Menschen waren es sogar nur 7,7 Prozent und bei Menschen ohne formalen Berufsabschluss nur noch 5,6 Prozent.

 

Zu wenig Geld für die WB2

 

Weiterbildung ist Vor- nicht Nachsorge
Jörg Draeger (Bertelsmann Stiftung) fordert gerade jetzt, die Arbeitnehmerschaft auf die Digitalisierungen vorzubereiten. Vor dem Hintergrund der derzeit entstehenden Weiterbildungsbildungsstrategie der Bundesregierung setzt er sich zudem dafür ein, die staatlichen Mittel auch jenen Menschen zur Verfügung zu stellen, die ALG II beziehen, also Hartz-IV-Empfängern. Das jüngst beschlossene Qualifizierungschancengesetz ermöglicht ihnen nur Zugang zu Weiterbildungsberatung, nicht jedoch zu einer dort ggf. empfohlenen Weiterbildung. Den Erfolg des Gesetzes werde man jedoch daran messen müssen, inwiefern eine nachhaltige Qualifizierung der 4,6 Millionen geringqualifizierten Erwerbspersonen in Deutschland gelinge. Hierfür sollten besonders Teilqualifizierungen gefördert werden, die auch während der Erwerbstätigkeit einen schrittweisen Weg zum Vollabschluss ermöglichen.

    

 

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