Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Digitalpakts
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Digitalpakt Schule noch nicht unterzeichnet
Bund und Länder haben einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulenbesser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen soll 5 Milliarden Euro überfünf Jahre betragen. Der Pakt ist seit 2016 angekündigt, aber noch nicht unterzeichnet. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP aus.
Bund und Länder hätten in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule detaillierte Verfahrensschritte zur Berichterstattung und dem Nachweis der Mittelverwendungvereinbart, die nach dem Vorbild des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzesgestaltet sind. Die Verwaltungsvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund. Diese könne erst nach Inkrafttreten der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes erfolgen.
Die in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt vorgesehene Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel folge den Vorgaben von Artikel 104c Grundgesetz in der Fassung, der der Bundesrat am 15. März 2019 zugestimmt hat. Vorgesehen sei, dass sich der Bund regelmäßig von den mit der Bewirtschaftung der Bundesmittel befassten Stellen über die zweckentsprechende Mittelverwendung berichten lasse. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine nicht zweckentsprechende Mittelverwendung kann sich der Bund Akten vorlegenlassen. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs bleibt unberührt.
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