Nationale Weiterbildungsstrategie: DGB legt 10-Punkte-Plan vor
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in einem 10-Punkte-Plan Vorschläge zur Nationalen Weiterbildungsstrategie vorgelegt. Unter anderem fordern die Gewerkschaften ein »Recht auf Weiterbildung«.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die berufliche Förderung von Weiterbildung ausgeweitet und ein Recht auf Weiterbildungsberatung eingeführt. Um den Wandel der Arbeitswelt solidarisch zu gestalten, müsse aber das Recht auf Beratung durch einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung und entsprechende staatliche Förderangebote flankiert werden.
Förderung von tariflichen Weiterbildungsvereinbarungen
Sehen Tarifverträge für eine persönliche Weiterbildung Freistellungsansprüche mit einer Zuschusszahlung des Arbeitgebers vor, so sollte der Gesetzgeber solche Regelungen fördern, indem solche Zuschüsse steuerbefreit werden. Bildungszeiten sollen dabei grundsätzlich sozial abgesichert bleiben.
Transfermaßnahmen verstärkt für Weiterbildung nutzen
Das Instrument Transfermaßnahme in Verbindung mit dem Transfer-Kurzarbeitergeld ist geschaffen worden, um Menschen und Unternehmen bei betrieblichem Strukturwandel zu unterstützen. Voraussetzung ist jedoch die Freisetzung der Beschäftigten mit dem Ziel der Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die kollektiven Hilfen im Rahmen der Transfermaßnahme bieten viele Vorteile für branchenbezogene und berufsbezogene Ansätze. In der Transferphase bestehen gute Voraussetzungen für Weiterbildung. Hierzu hat der DGB gezielte Vorschläge, wie die Elemente der Weiterbildung zu stärken sind, indem die Bundesagentur für Arbeit sich bei bestimmten Fallkonstellationen auch an den Kosten der Weiterbildung beteiligt.
Betriebliche Weiterbildungsmentoren
Ein weiterer Vorschlag der Gewerkschaften: Auf Arbeitnehmerseite könnten Betriebs- und Personalräte oder gewerkschaftliche Vertrauensleute die Ausbildung betrieblicher Weiterbildungsmentor*innen organisieren. »Im Betrieb müssen Kompetenzen der Berufsberatung und der beruflichen Begleitung aus- und vielerorts neu aufgebaut werden«, heißt es im 10-Punkte-Plan. »Selbst im besten Falle der bestmöglichen Kooperation mit den Beraterinnen und Beratern der Bundesagentur für Arbeit sind Kompetenzen der Personalentwicklung, aber auch der Begleitung durch berufliche Veränderungsprozesse nötig«.
Weitere Vorschläge aus dem 10-Punkte-Plan:
- Bessere Rechte für Betriebsräte: Einführung eines generellen Initiativ- und Mitbestimmungsrechts bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung
- Fortführung der Sozialpartner-Richtlinie
- Förderung von tariflichen Weiterbildungsvereinbarungen
- Transfermaßnahmen verstärkt für Weiterbildung nutzen
- Recht auf Weiterbildung stärken
- Lernzeitansprüche neu regeln und ausweiten
- Aufstiegs-BAföG (AFBG) ausbauen
- ESF-Bildungsprämien weiterentwickeln
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