GEW: Wie der Digitalpakt umgesetzt werden sollte
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Empfehlungen erarbeitet, wie der Digitalpakt Schule in den Ländern in die Praxis übersetzt werden sollte. Kernbotschaft: Es gilt der Primat der Pädagogik! »Die Technik muss genutzt werden, um das pädagogische Konzept einer Schule bestmöglich umzusetzen.
Der Digitalpakt dürfe nicht dazu führen, dass Schulen sich einseitig an die technischen Möglichkeiten und die Digitalisierung der Lernprozesse anpassen müssen«, stellte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. fest. Schulen wünschten sich mehr Zeit, Unterstützung und Fortbildungsangebote, um gute Medienkonzepte zu entwickeln und in den Unterricht zu integrieren. Ziel sei, digitale Medien sinnvoll in den Unterrichtsfächern einzusetzen.
Tepe mahnte an, die Lernmittelfreiheit auszuweiten. Sowohl die Lernenden als auch die Lehrenden müssten von Land bzw. Kommunen mit leistungsfähiger Hard- und Software ausgestattet werden. »Für die Schülerinnen und Schüler gilt: Der Einsatz digitaler Medien darf die sozialen Unterschiede in der Schule nicht verstärken«, sagte die GEW-Vorsitzende. Für die Lehrkräfte gelte das Prinzip: Dienstliche Tätigkeit erfordert dienstliche Arbeitsmittel.
Tepe verlangte, dass Länder und Kommunen zusätzliche IT-Fachkräfte und Systemadministratoren einstellen, damit die Technik einwandfrei funktioniere: »Nur wenn die technische Basis fehlerfrei arbeitet, kann der Einsatz digitaler Medien im Unterricht sinnvoll geplant und umgesetzt werden«. Ein Plan, der vorsieht, dass Lehrkräfte die Administration der Hard- und Software »on top« leisten, wäre zum Scheitern verurteilt.
Zudem wies die GEW-Vorsitzende darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der Netzanbindung der Schulen eine weitere Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht sei. Auch die Nachhaltigkeit der Investitionen mit Blick auf künftige technologische Entwicklungen wie Cloudcomputing oder Virtual Reality müssten gewährleistet sein. Um ihre pädagogischen Konzepte umsetzen zu können, sollten die Schulen bei der Ausgestaltung der IT-Infrastruktur und den Softwareprodukten umfassenden Entscheidungsspielraum haben.
Tepe regte an, dass sich Bund, Länder und Kommunen auf Mindeststandards verständigen, um den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Lernenden und Lehrenden sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern. »Auch Cybermobbing muss, soweit das möglich ist, verhindert werden«, betonte Tepe. Sie machte deutlich, dass die Personalräte bei jedem Schritt der Einführung und Erweiterung von Lernplattformen einzubeziehen seien, um etwa die Entgrenzung von Arbeit zu verhindern.
Bund und Länder wollen mit dem Digitalpakt die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik verbessern. Über einen Zeitraum von fünf Jahren stellt der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an Schulen zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode. Der Pakt soll aus dem Sondervermögen »Digitale Infrastruktur« (»Digitalinfrastrukturfonds«) finanziert werden. Die Länder einschließlich der Kommunen bringen zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent auf, sodass insgesamt (mindestens) 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Die Mittel werden auf der Grundlage von Länderprogrammen, die Kriterien und Verfahren zur Bewertung und Begutachtung von Anträgen der Schulen enthalten, nach dem Königsteiner Schlüssel vergeben. Aktuell werden die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen erstellt und zwischen Bund und Ländern verhandelt. Eine gemeinsame Steuerungsgruppe von Bund und Ländern überwacht die Digitalpakt-Prozesse und legt bis 2010 ein Konzept für eine wissenschaftliche Evaluation des Pakts vor.
Hintergrund
Die GEW hatte ihre Mitglieder 2018 zum Thema »Digitalisierung« befragt. 94 Prozent halten die technische Wartung und Betreuung der digitalen Ausstattung für besonders drängend. Die Ergebnisse der Studie, die für GEW-Mitglieder repräsentativ ist, können unten abferufen werden.
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