Sachsen: Förderhöhe des Weiterbildungsscheck Sachsen bislang bei 13 Millionen Euro
Seit dem Neustart des Programms »Weiterbildungsscheck Sachsen« im Dezember 2014 konnten bereits mehr als 4.000 Weiterbildungsschecks vergeben werden. Damit wurden 13,2 Millionen Euro von insgesamt bis 2020 geplanten 71 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für betriebliche und individuelle berufliche Weiterbildung eingesetzt. Etwa 2.200 klein- und mittelständische sächsische Unternehmen sowie 2.050 Einzelpersonen werden von der Förderung profitieren.
Statement des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig: »Die Weiterbildung ihrer Beschäftigten dürfen Unternehmer auch in Zeiten einer guten Auftragslage nicht vernachlässigen. Außerdem sollten möglichst alle mitgenommen werden. Gerade Beschäftigte mit geringerer Qualifikation, in Befristung und Teilzeit oder ältere Beschäftigte geraten manchmal aus dem Blickfeld, wenn betriebliche Weiterbildungen geplant werden«.
Die geförderte Weiterbildung kann auf allen Qualifikationsniveaus ansetzen. Für Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, um eine besondere Unterstützung für Nachqualifizierungen neben der Beschäftigung anzubieten.
Für alle Weiterbildungsinteressierten steht unter der Telefonnummer 030. 20 17 90 90 eine bundesweite Hotline werktags zwischen 10 und 17 Uhr zur Verfügung. Hier können sowohl Fragen zum passenden Kurs als auch Themen der Weiterbildungsfinanzierung geklärt werden.
Sachsen beteiligt sich seit Anfang 2015 an diesem Pilotprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wie viel und welche öffentliche Förderung für die gewünschte Weiterbildung genutzt werden könnte, kann auch mit dem Kostenrechner des Bildungsportals Sachsen unter www.bildungsmarkt-sachsen.de im Voraus berechnet werden. Die Antragstellung für Weiterbildungsschecks erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank. Das Servicecenter ist unter 0351. 491 00 erreichbar.
Hintergrund:
70 Prozent der Weiterbildungskosten werden erstattet, wenn die Beschäftigten zur Gruppe mit einem unterdurchschnittlichen Erwerbseinkommen bis 2.500 Euro gehören. Liegt Ihr Hauptwohnsitz in der Region Leipzig, beträgt der Fördersatz 50 Prozent. 50 Prozent der Weiterbildungskosten bekommen Beschäftigte mit einem Einkommen über 2.500 Euro bis 4.000 Euro erstattet.