Sachsen: Weiterbildungsscheck und Einzelbetriebliches Förderverfahren verlängert
Der Förderzeitraum für den Weiterbildungsscheck Sachsen und das Einzelbetriebliche Förderverfahren wurde bis zum 30. September 2014 verlängert. Vorher förderte die Sächsische Aufbaubank nur Weiterbildungen, die bis zum 31. März 2014 abgeschlossen waren.
Auch Weiterbildungen, die länger dauern, können gefördert werden, allerdings nur bis zum letzten bis 30. September 2014 abgeschlossenen Teilergebnis. Der neue Zeitraum gilt auch für den Weiterbildungsscheck für arbeitslose Nichtleistungsempfänger.
- Mehr über den Weiterbildungsscheck Sachsen
- Mehr über den Weiterbildungsscheck für arbeitslose Nichtleistungsempfänger
- Mehr über das einzelbetriebliche Förderverfahren
Achtung! Neue Anträge
Mit diesen Änderungen hat die Sächsische Aufbaubank auch neue Antragsunterlagen erstellt. Gehen veraltete Antragsunterlagen bei der SAB ein, werden diese wieder zurückgesendet und die Zusage der Förderung verzögert sich.
- Aktueller Antrag für den Weiterbildungsscheck
- Aktueller Antrag für den Weiterbildungsscheck für arbeitslose Nichtleistungsempfänger
- Aktuelle Antragsunterlagen für das Einzelbetriebliche Förderverfahren
Übrigens: Die Anträge für das Einzelbetriebliche Förderverfahren müssen nun acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit hat sich damit um zwei Wochen erhöht. Die Antragsfrist für den Weiterbildungsscheck bleibt unverändert sechs Wochen.
QUELLE: Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Bildungsmarktes Sachsen
VERWEISE
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