Sachsen: Weit über zehntausend Weiterbildungsteilnehmer gefördert
Das am 1. November 2010 gestartete Qualifizierungsprogramm »Weiterbildungsscheck Sachsen« schreibt Erfolgsgeschichte: seither wurden 10.394 Teilnehmer mit insgesamt 28,8 Millionen Euro gefördert (Stand 21. Oktober 2013). Das entspricht einer durchschnittlichen Förderung von 2.770 Euro pro Gefördertem. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds und komplementären Landesmitteln.
»Innerhalb von drei Jahren haben wir über 10.000 Beschäftigte unterstützt, sich aktiv weiterzubilden und damit alle Erwartungen übertroffen. Diese Zahl bestätigt den Ansatz, den Arbeitnehmern die Entscheidung zu überlassen, wann, wo und wie sie sich weiterbilden, denn sie kennen ihren Bedarf am besten«, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok. »Die heutige Arbeitswelt erfordert von jedem Beschäftigten die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen, daher ist der Weiterbildungsscheck ein unverzichtbares Instrument zur Qualifizierung von Teilnehmern.«
Mit dem Weiterbildungsscheck werden unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert, mit denen die Arbeitnehmer ihre Karriereaussichten oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten können durch einen Zuschuss gefördert werden.
Die Inhalte sind breit gefächert: Spitzenreiter bei den Weiterbildungsinhalten ist die Gesundheitsbranche, gefolgt von dem Bereich »Verwaltung/Kaufmännisches/Recht« sowie »Soziales und Pädagogik«. Der überwiegende Teil der meisten Fortbildungsteilnehmer befindet sich in der Altersgruppe zwischen zwischen 25 und 50 Jahren. Knapp 67 Prozent der Teilnehmer sind Frauen. Die meisten Teilnehmer stammen aus der Region Dresden (44,3%), gefolgt von den Regionen Chemnitz (33,4%) und Leipzig (22,3%).
Anträge auf eine Förderung nimmt die SAB Sächsische Aufbaubank entgegen. Aufgrund der zu Ende gehenden Förderperiode werden derzeit aber nur noch Maßnahmen gefördert werden, die bis zum 30. September 2014 abgeschlossen sind. Eine Weiterführung des Programms ab 2014 ist beabsichtigt.
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