Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt hat.
Von dem Urteil betroffen ist - neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung - auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). Diesen Punkt wie auch den Antrag der FDP »Ein modernes Kapazitätsrecht für eine zukünftige Hochschullehre« und den Antrag der Linken »Hochschulzulassung öffnen und gerecht gestalten« beriet der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag.
In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will der Bund § 32 HRG aufheben und somit einheitliche Regelungen der Länder bei der Zulassungsbestimmungen für Studierende ermöglichen. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD lobten die Gesetzesänderung, da so ein Flickenteppich von 16 unterschiedlichen Regelungen durch 16 Bundesländer vermieden worden sei.
Das sah insbesondere auch der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen so. Er machte noch mal deutlich, dass das Hochschulrahmengesetz seit der Föderalismusrefom von 2005 zwar ein Schattendasein führe, aber es dennoch gut sei, dass es das Gesetz weiterhin gebe, da es immer noch einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffe.
Auch die FDP begrüßte den Regierungsentwurf, da er bei der geteilten Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern nun mehr Klarheit schaffe.
Auch der Vertreter der AfD äußerte sich überwiegend positiv zu dem Entwurf. Die Vertreterin der Linken kritisierte, dass der Bund sich bei dem Gesetzentwurf nun so weit zurück ziehe, dass der »Ball im Feld der Länder« liege und somit die Hochschulen mehr Rechte bekämen, während die Reche der Studenten geschmälert werden würden. In ihrem Antrag hatte die Fraktion geschrieben: »Da die tatsächlich bestehenden Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen, den wesentlichen Grund für Zulassungsbeschränkungen und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen darstellen, muss angesichts der beschränkten Finanzmittel der Länder bundesseitig für ausreichende Mittel zum Ausbau der Hochschulen gesorgt werden«.
Die Vertreterin der Linken forderte zudem, die Hochschulzulassungen gerecht zu gestalten. Die Auswahlverfahren der Hochschulen, Studierfähigkeitstests und insbesondere Gespräche und andere mündliche Verfahren bei der Auswahl von Studienbewerbern öffneten sozialer Selektion auf Grundlage habitueller Präferenzen Tür und Tor.
Die FDP lehnt den Antrag der Linken ab, da sämtliche Zulassungskriterien jenseits des Abiturs entfallen sollen. »Das ist leistungsfeindlich und zutiefst ungerecht«, sagte der Vertreter der FDP. Ähnlich argumentierten auch die Vertreter der anderen Fraktionen. Die Vertreterin der SPD sagte, dass es bei der Zulassung eine Ausgewogenheit zwischen verschiedenen Kriterien geben müsste.
Die FDP drängt in ihrem Antrag auf die Änderung des Kapazitätsrechts. Das Kapazitätsrecht regelt an den Universitäten die Zahl der bereitgestellten Studienplätze. Trotz veränderter Anforderungen an hochschulische Bildung basiere die Vergabe von Studienplätzen und die Finanzierungslogik der Hochschulen immer noch auf dem Kapazitätsrecht der 1970er Jahre. Dies verhindere sowohl wirksame Investitionen in bessere Betreuungsverhältnisse als auch in innovative Studienformate jenseits klassischer Vollstudiengänge. Vor allem der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag entschieden ab und sagte, der Antrag hinterließe ihn »ratlos«, da sämtlich aktuellen Diskurse zu dem Thema im Antrag nicht einmal genannt werden würden.