Neutralitätsgebot und politische Bildung
Kritische Behandlung rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien ist geboten
»Rassismus und Rechtsextremismus kritisch zu thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten«, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation "Das Neutralitätsgebot in der Bildung" am 5. August. Dies gelte auch für rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien. Entscheidend sei, dass die Positionen der Parteien sachlich zutreffend wiedergegeben würden und auch deren Behandlung sachlich erfolge.
»Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen«, so das Institut.
Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien und Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.
»Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen Lehrerschaft gerichtete Aktion 'Neutrale Schule' gestartet hat«, so das Institut weiter. Zudem stelle die Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien auseinandersetzen.
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