Wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg
Land und EU fördern Projekte zum lebenslangen Lernen mit 9 Millionen Euro
Die wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg wird mit Beginn des neuen Jahres deutlich gestärkt: Ein neues Programm unterstützt mit rund 9 Mio. Euro den Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen im Land. Finanziert wird das Programm je zur Hälfte vom Wissenschaftsministerium und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.
Theresia Bauer, Landesministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: »Wissenschaftliche Weiterbildung gehört wie Forschung, Lehre und Studium zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Der erste Schul- oder Studienabschluss ist heute kein Endpunkt, sondern Ausgangsposition für den weiteren individuellen Bildungsweg«. Angesichts des demografischen Wandels sei es eine strategische Aufgabe der Hochschulen, Angebote für das lebenslange und berufsbegleitende Lernen und Studieren systematisch auszubauen. Das neue Förderprogramm stärke die Durchlässigkeit im Bildungssystem. Die Hochschulen könnten damit vermehrt auf die besonderen Bedürfnisse berufserfahrener und berufstätiger Personen eingehen.
Insgesamt wurden aus 32 im Rahmen der Ausschreibung gestellten Anträgen von einer unabhängigen Gutachterkommission 16 förderungswürdige Projekte verschiedenster Hochschularten in Baden-Württemberg ermittelt.
Gefördert werden Vorhaben, die nachhaltige und möglichst zentrale Strukturen zur Entwicklung insbesondere berufsbegleitender Masterstudienangebote und weiterer Studienangebote, wie etwa Weiterbildungsbachelor oder Kontaktstudien aufzeigen. Zentral sind dabei die methodisch-didaktische Ausrichtung auf die Lernerfordernisse Berufserfahrener und berufsbegleitend studierender Personen, neue Studienformate unter Einbezug von Online-Modulen, professionelle Betreuungsstrukturen für Studierende, zielgruppenbezogene Ansätze zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung sowie die Stärkung fremdsprachiger Angebote, die Berücksichtigung von Interkulturalität sowie niederschwellige modulare Ansätze.
Die Fördermittel stehen für fünf Jahre zur Verfügung. Förderbeginn ist der 1. Januar 2016.
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