Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung

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Die 4. Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) soll voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten. Für die Neuerungen ist in der 19. Legislaturperiode ein zusätzliches Budget von 350 Millionen Euro auf Seiten des Bundes vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem »Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes«. Bereits mit dem 3. Gesetz des AFBGÄndG, das am 1. August 2016 in Kraft getreten ist, seien die Leistungen des AFBG deutlich ausgebaut worden. Ein Ziel der Novelle war es, das Aufstiegs-BAföG wieder attraktiver zu machen und mehr Menschen für den beruflichen Aufstieg zu gewinnen. Dabei sollten vor allem mehr Menschen mit Familie und aus den sozialen Berufen motiviert werden.

Um Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter vor einer Überschuldung abzubauen und Geförderte weiter zu entlasten, sollen unter anderem die Zuschussanteile in Zukunft laut Bundesregierung weiter angehoben und damit zugleich die Darlehensanteile verringert werden. Geplant ist, den Unterhaltsbeitrag zu einem Vollzuschuss auszubauen und den Maßnahmebeitrag (inklusive Meisterprüfungsstück) auf 50 Prozent anzuheben.

Mit dem Ausbau der Unterhaltsförderung zum Vollzuschuss sollen Vollzeitgeförderte stärker entlastet werden. Davon sollen vor allem diejenigen finanziell profitieren, die über einen längeren Zeitraum Unterhaltsbeiträge erhalten und sich bisher hohe Darlehensrestschulden aufgebaut haben. Hiervon sollen vor allem die Teilnehmer fachschulischer Maßnahmen profitieren, die oft in Vollzeit durchgeführt werden. Die damit verbundene Stärkung der Fachschulmaßnahmen aus den sozialen Bereichen soll einen weiteren Beitrag leisten, mehr Frauen für berufliche Aufstiege zu gewinnen. Bereits seit 2015 sei der Frauenanteil unter den Geförderten um vier Prozentpunkte auf etwa ein Drittel gestiegen, weil bereits mit der 3. AFBGÄndG die Aufstiegsfortbildungen aus dem sozialen Bereich, in dem Frauen zahlenmäßig besonders stark vertreten sind, strukturell stärker gefördert worden seien, heißt es in der Unterrichtung.

Darüber hinaus soll das Förderangebot erweitert werden. Künftig soll ein Aufstieg Schritt für Schritt bis auf »Master-Niveau« ermöglicht werden, indem die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung gefördert wird. So soll das AFBG weiter zur Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung beitragen.

Bereits beim 3. AFBGÄndG seien neben strukturellen Verbesserungen in den Verfahren und Förderbedingungen der Zugang zur AFBG-Förderung erweitert und die Leistungen angehoben worden, schreibt die Bundesregierung. Damit sei auf Entwicklungen und Trends im deutschen Bildungs- und Qualifizierungssystem reagiert sowie auf Einbußen bei den Förderzahlen im Jahr 2015 worden. Die Leistungsausgaben für das Aufstiegs-BAföG seien seit 2015 deutlich gewachsen. Dies sei zum einen auf gestiegene Förderzahlen und zum anderen auf Anhebungen der Leistungskomponenten mit der 3. AFBG-Novelle zurückzuführen. Indem Bund und Länder mit jedem Jahr deutlich mehr Mittel für das Aufstiegs-BAföG zur Verfügung gestellt haben, hätten sie zum Ausdruck gebracht, dass die berufliche Weiterentwicklung motivierter Bürgerinnen und Bürger für sie Priorität habe.

 

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