DigitalPakt bringt 67 Millionen für IT-Ausstattung in saarländische Schulen
Am 24. Oktober beginnt mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung im Saarland die praktische Umsetzung des DigitalPakts Schule
Die Schulträger können ab dem 25. Oktober beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes Fördermittel zur Digitalisierung und Modernisierung der Schulen beantragen. Das Ministerium hat die Schulträger über das Antragsverfahren informiert und steht ihnen darüber hinaus während des Antragsverfahrens beratend zur Seite.
»Mit dem DigitalPakt legen wir den Grundstein für die weitere Digitalisierung unserer Schulen und digitales Lernen. So werden aus unseren Schulen moderne Bildungseinrichtungen. Die 67 Millionen Euro-Investitionen in die IT-Ausstattung ergänzen wir durch die gezielte Qualifikation der Lehrkräfte. So bringen wir die digitale Bildung im Land ein großes Stück voran, verbessern die Unterrichtsqualität und die Arbeitsbedingungen unser Lehrerinnen und Lehrer. In einer immer komplexer werdenden Welt müssen wir allen Schülerinnen und Schülern das Rüstzeug an Hand geben, damit sie die Digitalisierung verstehen und die vielen sich ihnen bietenden Chancen ergreifen können«, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.
Nach dem Königsteiner Schlüssel erhält das Saarland bis 2024 rund 60 Millionen Euro Bundesmittel aus dem DigitalPakt. Mit dem Eigenanteil des Saarlandes stehen insgesamt knapp 67 Millionen Euro zur Verfügung: Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung »DigitalPakt Schule 2019 bis 2024« zwischen Bund und Ländern müssen die Länder einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent erbringen. Den Eigenanteil teilen sich das Saarland (knapp 3,34 Mio. €, entspricht fünf Prozent) und die hiesigen Kommunen (knapp 3,34 Mio. € aus dem kommunalen Ausgleichsstock, entspricht ebenfalls fünf Prozent). Jeweils 3,33 Mio. Euro aus der Gesamtsumme müssen für regionale, landesweite und länderübergreifende Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Um Fördergelder erhalten zu können, müssen die Schulen Medienkonzepte entwickeln. Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien berät und unterstützt die Schulen dabei. Zusätzlich erweitert das Landesinstitut sein Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer zur Medienbildung. Hierzu gehören u.a. pädagogische Tage und modularisierte E-Learning-Formate. In der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare werden zusätzliche Module zu Datenschutz und Urheberrecht sowie Anwendungsschulungen zu Präsentationstechniken, Videobearbeitung und Tablet-Nutzung eingeführt.
»Angesicht der angespannten Haushaltslage unserer Kommunen war es uns wichtig, dass der kommunale Eigenanteil möglichst gering bleibt. Deshalb stemmen wir als Land die Hälfte des Eigenanteils. Vor dem Hintergrund der zwingend notwendigen Investitionen in moderne Schulen ist unsere Umsetzung des DigitalPakts auch eine Entlastung der Kommunen«, so Streichert-Clivot.
In Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der Förderung bis zum Jahr 2024 ergänzt Streichert-Clivot: »Jetzt haben wir den Grundstein gelegt. Digitalisierung ist im 21. Jahrhundert aber eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Länder und Schulträger brauchen Planungssicherheit. Deshalb muss der Bund über das Jahr 2024 hinaus die Finanzierung des DigitalPakts Schule verstetigen.«
Mit den Mitteln des »DigitalPakts Schule« werden im Saarland bis 2024
- gleiche Arbeits- und Unterrichtsverhältnisse an allen Schulen in Bezug auf die IT-Infrastruktur und die IT-Ausstattung geschaffen,
- Innovative IT-Investitionen an jedem Schulstandort (u. a. leistungsstarke Verkabelung, leistungsstarkes W-LAN, Präsentationsmöglichkeiten, Schulserver, Arbeitsplatzrechner und schulgebundene mobile Endgeräte) umgesetzt,
- ein höheres IT-Niveau für Schulen mit besonderem Schulprofil, speziellen Bedarfen oder bereits fortgeschrittener Ausstattung realisiert.
Schlüssel zur Vergabe der Fördermittel
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf der Grundlage von Förderbudgets. Die Höhe des dem jeweiligen Zuwendungsempfänger zustehenden Förderbudgets setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und einem standortbezogenen Zuschlag von maximal 25.000 Euro.
Der Basisbetrag setzt sich aus schulformspezifischem Sockel und schülerabhängigem Betrag (Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des jeweiligen Schulträgers x Schülersatz (310 Euro)) zusammen. Wir erfüllen damit den Anspruch, keine Schulform schlechter zu stellen, aber die unterschiedlichen Bedarfe zu berücksichtigen.
Für die einzelnen Schulformen gelten folgende Sockelbeträge:
- Grundschulen: 30.000,00 €
- Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie
- vergleichbare Schulformen (z.B. Realschulen): 50.000,00 €
- Förderschulen: 50.000,00 €
- Berufliche Schulen: 75.000,00 €
- Waldorfschulen: 50.000,00 €
Daraus ergibt sich die Verteilung der Fördermittel auf die Förderbudgets der einzelnen Schulträger. Innerhalb der Förderbudgets haben die Schulträger – gemäß der Vereinbarung zu den IT Basisinvestitionen und unter Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen – die Freiheit und Verantwortung, die Mittel auf die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen.
Der standortgebundene und nicht übertragbare Zuschlag ist an die Teilnahme der Schule an besonderen Projekten gebunden, die medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern und ist gesondert zu beantragen. Die auf diese Weise ermittelten Förderbudgets gelten für die Mittel, die bis zum 16. Mai 2022 gebunden sind. Sollten bis zu diesem Tage Förderbudgets nicht bzw. nicht vollständig gebunden werden können, ist vorgesehen, über den Modus der Verteilung in der verbleibenden Laufzeit des DigitalPakts im Benehmen mit den Spitzenverbänden erneut zu entscheiden.
VERWEISE
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