Öffentliche Finanzierung von Weiterbildung im Strukturwandel
Der Fortbildungsbedarf steigt – Stichwort Digitalisierung. Aber wie soll Weiterbildung in Zukunft finanziert werden? Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zeigt: Mit dem BAföG und der Arbeitsmarktpolitik hat Deutschland schon gute Systeme, an die sich gut anknüpfen lässt. Allerdings müssen sie deutlich modernisiert und ausgebaut werden – und überholte Weichenstellungen aus den frühen 2000er Jahren müssen korrigiert werden.
Machen die anderen alles besser? Braucht Deutschland ein System individueller Bildungskonten, wie es Frankreich eingeführt hat, die Möglichkeit einer »Bildungskarenz« nach österreichischem Vorbild, einen nationalen Weiterbildungsfonds oder das schwedische Erwachsenen-BAföG? Der Arbeitssoziologe Prof. Dr. Gerhard Bosch, Senior-Professor am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, ist diesen Fragen in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung nachgegangen. Sein Fazit: Mehr Weiterbildung ist zwar unerlässlich, damit Beschäftigte den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verlieren – gerade wenn das gesetzliche Rentenalter auf 67 steigt –, damit Migranten sich in den Arbeitsmarkt integrieren können und damit die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter mit dem Wegfall einfacher Arbeitsplätze nicht immer weiter ansteigt. Allerdings wäre es wenig sinnvoll, die bestehenden Strukturen durch gänzlich neue zu ersetzen oder mit zusätzlichen Instrumenten einen undurchsichtigen »Förderdschungel« zu schaffen. Vielmehr ließen sich die »bereits bestehenden Institutionen mit einer überschaubaren Anzahl von Stellschrauben zu einem schlüssigen öffentlichen Fördersystem für lebenslanges Lernen ausbauen«.
So unbestritten der Nutzen von Weiterbildung ist, so unklar ist auf den ersten Blick, wie sie finanziert werden soll. Manche argumentieren, jede und jeder solle seine Ausbildung selbst bezahlen, schließlich kassiere sie oder er ja anschließend die Bildungsrendite in Form eines besser bezahlten Jobs. Allenfalls könne der Staat regulierend eingreifen, falls der Bildungsmarkt versagt und Lernwilligen ohne finanzielles Polster keine Kredite für Aus- oder Weiterbildungskosten zur Verfügung stellt. Dies ist beispielsweise in den USA die dominante Sichtweise. Doch es gibt gute Argumente für ein starkes finanzielles Engagement des Staates in Sachen Weiterbildung. Schließlich, so Bosch, liege es im öffentlichen Interesse, das Wirtschaftswachstum durch gut ausgebildete Arbeitskräfte zu fördern und kostenträchtige Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Auch darauf, dass die Unternehmen sich schon um die nötige Qualifizierung ihrer Mitarbeiter kümmern werden, könne man sich nicht ohne Weiteres verlassen. Denn Unternehmer oder Manager befürchten bisweilen, dass sich die Investitionen nicht auszahlen, weil die Mitarbeiter nach einer teuren Qualifikation den Job wechseln könnten, und werben lieber Fachkräfte von anderen Firmen ab. Im Ergebnis werde insgesamt zu wenig für die Fortbildung getan.
In Deutschland ruht die öffentlich geförderte Aus- und Weiterbildung im Wesentlichen auf zwei Säulen: dem ursprünglich für Schüler und Studierende geschaffenen BAföG, das durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Meister-BAföG, ergänzt wurde. Hinzu kommen Leistungen der Arbeitsagenturen und der Jobcenter für die Weiterbildung. Letztere halfen Bosch zufolge jahrzehntelang, den Strukturwandel abzufedern. Allerdings wurde ihre Reichweite immer weiter beschränkt – insbesondere im Zuge der Hartz-Reformen mit der Durchsetzung des Grundsatzes »Vermittlung vor Qualifizierung«. Vor allem die Teilnehmerzahlen längerfristiger Weiterbildungsprogramme mit einem Abschluss sind daraufhin eingebrochen, zeigt Bosch: Sie sanken von gut 140.000 im Jahr 2000 auf zeitweilig unter 40.000 pro Jahr. Und trotz eines moderaten Wiederanstiegs seit Anfang der 2010er Jahre war die Teilnehmerzahl 2018 mit knapp 63.000 nicht einmal halb so hoch wie zur Jahrtausendwende.
Inzwischen gehen Diskussion und Gesetzgebung nach Boschs Beobachtung allerdings wieder in Richtung Ausbau öffentlich geförderter Fortbildung, auch international. Frankreich hat Bildungskonten in großem Stil eingeführt. Österreich finanziert eine Bildungsteilzeit und vergibt Fachkräftestipendien. Schweden hat schon lange ein BAföG-System für Erwachsene. Nach gründlicher Sichtung dieser Erfahrungen – etwa der geringen Inanspruchnahme von Kontenmodellen durch Geringqualifizierte – kommt Bosch zu dem Schluss, dass gute Gründe dafür sprechen, das hiesige System zu modernisieren – unter Nutzung der guten Beispiele aus Schweden und Österreich. Der Forscher schlägt konkrete Änderungen vor, um künftige Herausforderungen zu bewältigen. Die wichtigsten Punkte:
BAföG sollten, wie in Schweden, auch Ältere beziehen können. Die bisherigen Altersgrenzen von, je nach Art der Förderung, 30 beziehungsweise 35 Jahren sollten aufgehoben werden; wobei Älteren höhere, ihren Lebensumständen angemessene Fördersätze zu zahlen wären. Die bestehenden Grenzen sind Bosch zufolge möglicherweise ohnehin gesetzeswidrig, weil sie eine Altersdiskriminierung darstellen
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und informell erworbener Kenntnisse sollte erleichtert werden.
- Eine zweite Berufsausbildung sollte allen offenstehen, die ihren ersten Beruf nicht mehr ausüben können.
- Ein Rechtsanspruch auf Teilfreistellung für Fortbildungszwecke sollte eingeführt werden.
- Fachkräftestipendien sollten in Mangelberufen vergeben werden – nach österreichischem Vorbild.
- Zudem nötig sei eine bessere finanzielle Förderung Arbeitsloser, die sich weiterbilden, und längere Förderung von »lernentwöhnten Langzeitarbeitslosen«.
- Ein Transformationskurzarbeitergeld zur Bewältigung des Strukturwandels sollte eingeführt werden.
- Schließlich empfiehlt der Wissenschaftler höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge von Arbeitgebern, die befristet Beschäftige oder Leiharbeiter einstellen.