Aufstiegsfortbildungsförderung wird novelliert

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten)
Artikel-Bild

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen demnach noch attraktiver werden.

Mögliche finanzielle Hemmnisse für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen werden und somit der Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt werden. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Qualifizierungsweges mit dem akademischen Qualifizierungsweg soll durch ein Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung eingeführten drei beruflichen Fortbildungsstufen gestärkt werden.

Anders als bisher werde ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis auf »Master-Niveau« konsequent durch das AFBG gefördert, schreibt die Bundesregierung. Die Förderung durch das AFBG werde auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und in der HwO verankerten beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit bestehe auf jeder Fortbildungsstufe ein passgenauer, ergänzender Förderanspruch auf der Grundlage des AFBG für Fortbildungsabschlüsse nach dem BBiG und der HwO sowie für solche Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.

Zudem soll nach den mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG vom 8. Juli 2019) eingeführten Verbesserungen für Studierende sowie für Schüler mit diesem Gesetzentwurf nun auch das Förderangebot für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen im beruflichen System gleichwertig verbessert werden.

Dieser Gesetzentwurf setze Änderungen, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch das 26. BAföGÄndG vorgenommen worden sind, auch für das AFBG um, soweit die Situation der AFBG-Geförderten vergleichbar ist.

Ein besonderer Fokus werde bei dieser Novelle des AFBG darüber hinaus auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung gelegt. Hierzu zählten insbesondere der Umbau des effektiven Zuschussanteils bei der Unterhaltsförderung zu einem Vollzuschuss, die Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlages für Alleinerziehende und die Erweiterung des Darlehenserlasses aus sozialen Gründen (»Sozialerlass«). Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte werde von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 130 Euro auf 150 Euro angehoben werden.

Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag, also der Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, soll von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Dies beinhalte auch die Anhebung des Zuschussanteils von 40 Prozent auf 50 Prozent für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks und vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen. Zudem werde der Anreiz, nicht nur an der geförderten Vorbereitungsmaßnahme teilzunehmen, sondern auch erfolgreich die Aufstiegsprüfung zu bestehen, durch die Anhebung des Darlehenserlasses bei Bestehen der Prüfung (»Bestehenserlass«) von 40 Prozent auf 50 Prozent gesteigert.

 

 

Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...
Bundesrat kritisiert geplante AFBG-Novellierung
Kritik am AFBG-Gesetzentwurf: Teilzeitfortbildungen nicht ausreichend gefördert Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich begrüßt, aber auch...

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

  • »Mein Bildungsraum« in der Kritik

    Kurzbesprechung des Artikels »Digitalisierung: Großprojekt des Bundes "Mein Bildungsraum" in der Kritik« von Dorothee Wiegand Der Artikel von Dorothee Wiegand (veröffentlicht auf heise.de) bietet einen umfassenden Überblick zum BMBF-Projekt »Mein...

  • Informatikunterricht in Deutschland: Große Fortschritte, aber noch viel zu tun

    Informatik-Monitor 2024/25: Fortschritte und Herausforderungen  Im Schuljahr 2024/25 werden fast drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler Informatik als Pflichtfach belegen. Das geht aus dem aktuellen Informatik-Monitor 2024/25 hervor, den die...

  • Bildungsplattform »Mein NOW«: Potenzial ungenutzt

    Portal »mein NOW«: Kritik an Usability und Zielgruppenansprache Die Bildungsjournalistin Gudrun Porath hat in einer Kolumne auf Haufe.de das Online-Portal »mein NOW« kritisch beleuchtet und kommt zu dem Schluss, dass die Weiterbildungsplattform »hinter den...

  • Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung

    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...

  • Fünf Wege zu mehr Flexibilität: Empfehlungen für die nachschulische Bildung

    Übergänge in Ausbildung und Studium - Wie die Politik in Zeiten des Fachkräftemangels nachschulische Bildung gestalten muss Expert*innen plädieren für mehr Flexibilität in der nachschulischen Bildung Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer großen...

 

 

.