Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes
Weiterbildungen waren in 2019 im Bereich der Altenpflege am Häufigsten
Von Januar bis Oktober 2019 haben insgesamt rund 282.100 Erwerbstätige eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen, darunter sind rund 29.600 Eintritte im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung. Im Vorjahreszeitraum waren es insgesamt rund 251.800 Eintritte, darunter rund 27.000 im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung.
Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach gab es nach BA-Angaben von Januar bis Oktober 2019 rund 116.200 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von Teilnehmenden, die vorher Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen haben, darunter rund 4.200 Eintritte im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung. Im Vorjahreszeitraum waren es insgesamt rund 104.200 Eintritte von ALG-II-Beziehenden, darunter rund 6.900 im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung.
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 die Teilnehmenden am Häufigsten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit dem Aus- und Weiterbildungsziel »Berufe der Altenpflege« (Berufsgruppe 821 der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)) eingetreten.
Nach § 82 Absatz 3 Satz 2 SGB III können Arbeitsentgeltzuschüsse an den Arbeitgeber für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung erbracht werden. Nach vorläufigen Zahlen der BA wurden rechtskreisübergreifend im Jahr 2019 rund 27.000 Arbeitsentgeltzuschüsse erbracht, für die daher auch Freistellungen für Weiterbildungszeiten stattgefunden haben.
Des weiteren sieht die Bundesregierung bei Erwerbstätigen und Arbeitslosen einen hohen Beratungsbedarf im Bereich berufliche Weiterbildung. Bestätigt werde diese Einschätzung durch Erkenntnisse der BA aus dem Projekt »Weiterbildungsberatung« und der Pilotierung der Lebensbegleitenden Berufsberatung.
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