BAMF unterstützt Bundesagentur für Arbeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt seit dem 20. April 2020 die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld und ALG 1.
2.000 Mitarbeitende haben sich bereit erklärt, die BA bei der Bearbeitung der Leistungsanträge zu unterstützen. Aktuell werden rund 500 Freiwillige in den Niederlassungen der BA zum Einsatz kommen.
»Dass so viele unserer Mitarbeitenden bereit sind, in Amtshilfe die Bundesagentur für Arbeit bei der Bearbeitung der massiv gestiegenen Anträge auf Kurzarbeitergeld zu unterstützen, begeistert mich«, so Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer. »Eine zügige Bewilligung von Kurzarbeitergeld ist in der aktuellen Situation bedeutend für eine Stabilisierung der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft.«
Die Mitarbeitenden des Bundesamts werden zunächst für drei Monate die Kolleginnen und Kollegen der Bundesagentur für Arbeit unterstützen. Zur Vorbereitung absolvierten sie ein Schulungsprogramm, wodurch die notwendigen Kenntnisse vermittelt wurden. Je nach aktuellem Verlauf und Anzahl der zu bearbeitenden Anträge kann der Zeitraum verlängert werden.
BAMF setzt schnelle und flexible Lösungen für Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende um
Das Sozialschutzpaket und pragmatische Lösungen machen es möglich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt schnell und effizient die Träger und Lehrkräfte von Integrations- und Berufssprachkursen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese bis zu 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zahlungen erhalten, obwohl ein Fortbetrieb der Kurse derzeit nicht möglich ist.
Die aktuellen Schließungen von Bildungseinrichtungen treffen auch die Träger der Integrations- und Berufssprachkurse hart, da die Förderung durch das Bundesamt an tatsächlich durchgeführte Unterrichtsstunden gekoppelt ist. Viele Volkshochschulen, private Sprachschulen und gemeinnützige Vereine sowie die für sie tätigen Lehrkräfte sehen sich daher einer existenzbedrohenden Situation ausgesetzt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat hier schnell reagiert und nur wenige Tage nach Inkrafttreten des »Sozialschutzpakets« der Bundesregierung den Weg für eine unkomplizierte Unterstützung geebnet. Der dafür wichtige Teil ist das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).
Ähnlich wie die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung ist auch das BAMF »Leistungsträger« im Sinne des SodEG, das am 28.03.2020 in Kraft getreten ist. Ab sofort können alle Kursträger für den Unterbrechungszeitraum Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent der bisherigen mo-natlichen Zahlungen erhalten. Die rund 2.200 Träger für Integrations- und Berufssprachkurse können sich bei Antragstellung entscheiden, ob sie auch die freiberuflichen Lehrkräfte weiterhin anteilig vergüten. Fest angestellte Lehrkräfte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts. Insgesamt sind derzeit mehr als 15.000 Lehrkräfte in den Sprachkursen des Bundesamtes aktiv.
»Wir lassen auch in diesen schwierigen Zeiten niemanden im Regen stehen, weder die Teilnehmenden noch Träger und Lehrkräfte«, betont BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer, »und ich bin stolz auf meine Mitarbeitenden, die freiwillig weit über die üblichen Dienstzeiten hinaus gearbeitet haben, um rasch tragfähige Lösungen zu ermöglichen.«
Bereits vor wenigen Tagen hatte das Bundesamt ein umfangreiches Paket zur erweiterten Förderung von Online-Angeboten im Rahmen der Integrations- und Berufssprachkurse auf den Weg gebracht, für das rund 40 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Das Programm zielt darauf, die Teilnehmenden zu unterstützen, die sich derzeit wie die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen in einer ungewollten Pause wiederfinden. Für sie heißt es nun, soweit es möglich ist, auf digitale Angebote auszuweichen, um den Lernstand zu festigen und »am Ball zu bleiben«.
Seit dem 01.04. werden dazu sowohl in den Integrationskursen als auch in den Berufssprachkursen »Online-Tutorien« gefördert – von den Lehrkräften betreute digitale Angebote für kleine Lerngruppen. Hier konnte auf das bereits etablierte Lernportal des Deutschen Volkshochschul-Verbandes aufgebaut werden, gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Darüber hinaus hat das Bundesamt in einem beschleunigten Verfahren kurzfristig weitere Konzepte zur digitalen Arbeit geprüft und für den Überbrückungszeitraum zugelassen. Die Berufssprachkurse sollen im Unter-brechungszeitraum möglichst im »virtuellen Klassenzimmer« stattfinden. Darüber hinaus wird allen Teilnehmenden empfohlen, verstärkt die im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellten Selbstlernangebote zu nutzen.
»Auch, wenn diese Angebote den Präsenzunterricht nicht völlig ersetzen können, nutzen wir jede sinnvolle und pädagogisch vertretbare Lösung«, so BAMF-Präsident Dr. Sommer weiter, »die sprachliche und gesellschaftliche Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer ist zu wichtig, als dass man sie einfach für Wochen oder Monate unterbrechen und damit den gesamten Erfolg dieser Maßnahmen gefährden könnte.«
Von der Unterbrechung der Kurse im Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung sind derzeit rund 120.000 Teilnehmende in Integrationskursen sowie weitere 80.000 Teilnehmende in Berufssprachkursen betroffen. Dabei handelt es sich um Zuwanderer aus verschiedensten Herkunftsländern mit einem zuletzt deutlich gestiegenen Anteil von EU-Bürgern.
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