Neue Fortbildungen für die Medien- und Veranstaltungsbranche

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Artikel-Bild© Ralph Larmann

Klarere Spezialisierungen – höhere Transparenz – bessere Durchlässigkeit 

Eine Ausbildung in der Medien- und Veranstaltungsbranche trifft bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf breites Interesse. Um in diesem attraktiven Bereich der dualen Berufsausbildung weitere Karriereperspektiven zu eröffnen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis drei neue Fortbildungsregelungen für die Medien- und Veranstaltungs­branche erarbeitet.

Die Fortbildungsregelungen »Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in«, »Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Printmedien« sowie »Geprüfte/-r Meister/-in für Veranstaltungstechnik« greifen inhaltlich auch Veränderungen durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung auf. Insbesondere im mittleren Management bedeutet dies für Beschäftigte mit höherer Fachkompetenz und Führungsverantwortung eine deutliche Erweiterung ihres Tätigkeitsfeldes. Gleichzeitig sollen durch die neuen Fortbildungs­rege­lungen die Transparenz erhöht und individuelle Spezialisierungen besser erkennbar werden.

Geprüfte Meister/-innen für Veranstaltungstechnik arbeiten insbesondere bei Rundfunk- und Fernsehunternehmen, bei veranstaltungstechnischen Dienstleistern, bei Kongressen und Messen sowie in Opern- und Schauspielhäusern oder Konzerthallen. Um in diesen Bereichen tätig sein zu können, müssen angehende Meister/-innen durch schriftliche Prüfungen nachweisen, dass sie veranstaltungstechnische Projekte planen, technisch leiten und umsetzen sowie Personal anleiten und betriebliche Prozesse organisieren können.

Das »Meisterstück« ist die Planung und technische Umsetzung eines eigenständigen Veranstaltungsprojektes. Auf dem Abschlusszeugnis wird dokumentiert, in welcher Funktion die zu prüfende Person tätig war: als technische/-r Gesamtleiter/-in der Produktion oder der Veranstaltungsstätte, als technische/-r Fachbereichsleiter/-in für Bühnen-, Beleuchtungs-, Beschallungs- oder Medientechnik oder in anderer technischer Leitungsfunktion. Diese Funktionsbezeichnung ermöglicht zukünftigen Arbeitgebern die bessere Einordnung der Qualifikation der Führungskraft.

In der Digital- und Printmedienbranche gibt es bereits zwei gut etablierte Fortbildungs­angebote: Geprüfte Medienfachwirte und -fachwirtinnen haben überwiegend im Bereich der Druckvorstufe und der Digitalmedienproduktion ihre erste Qualifikation erworben. Geprüfte Industriemeister/-innen – Fachrichtung Printmedien kommen meist aus der Druckproduktion und der Druckweiterverarbeitung. Wer eine dieser Fortbildungen absolviert, arbeitet in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Medienunternehmens, in der Werbebranche oder in Marketingabteilungen von Betrieben unterschiedlicher Branchen und nimmt dort Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr.

Um einen dieser beiden Medien-Fortbildungsabschlüsse zu erlangen, müssen Prüfungen unter anderem aus den Bereichen Medienproduktion sowie Führung und Organisation absolviert werden. Innerhalb einer Projektarbeit können die Prüflinge dann zeigen, dass sie entsprechend ihrer beruflichen Spezialisierung ein Medienprojekt eigenständig planen und durchführen können. Entsprechend der gewählten Spezialisierung wird auf dem Zeugnis vermerkt, ob beim Abschluss Medienfachwirt/-in die Wahlqualifikation »Printmedien« oder »Digitalmedien« beziehungsweise beim Abschluss Industriemeister/-in – Fachrichtung Printmedien die Wahlqualifikation »Druck und Druckveredelung« oder »Druckweiterverarbeitung« gewählt wurde. Mit dieser Spezialisierungsmöglichkeit konnte auch die Integration des bisherigen Fortbildungsabschlusses »Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Buchbinderei« in die neue Industriemeisterregelung vollzogen werden.

 

 

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