DigitalPakt Schule: 500 Millionen für Schülerlaptops können fließen

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Bund-Länder-Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten an Schulen tritt in Kraft 

Schulen sollen digitale Endgeräte an Kinder und Jugendliche ausleihen, die in ihrer häuslichen Umgebung nicht darauf zugreifen können. Der Koalitionsausschuss hat Ende April beschlossen, hierfür zusätzliche 500 Millionen Euro für den DigitalPakt Schule bereitzustellen.

Nachdem in den vergangenen Wochen alle Länder die Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule unterzeichnet haben, hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek heute mit ihrer Unterschrift den Weg dafür freigemacht, dass Schulen digitale Endgeräte beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zuhause über keine entsprechende technische Ausstattung verfügen.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek u.a.:

»Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Wiederaufnahme von Unterricht nach den Sommerferien geschieht möglicherweise nicht überall gleich. Vielleicht unterscheidet sich das Verhältnis von Präsenz- und Online-Unterricht sogar von Klasse zu Klasse. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die individuellen sozialen Lagen ihrer Schülerinnen und Schüler am besten. Deswegen können die Schulen am besten entscheiden, wie die Geräte eingesetzt werden. Das gilt sowohl für soziale Bedarfe wie auch für pädagogische Erfordernisse. Die Geräte bleiben im Eigentum der Schule und können dort auch später im Regelbetrieb weiter genutzt werden.

Wenn Schulen Hard- und Software für die Erstellung von Online-Lerninhalten benötigen, können die Mittel auch dafür eingesetzt werden. Damit ermöglichen wir individuelle Lösungen vor Ort. Die Schulverantwortlichen wissen am besten, wem man wie helfen muss. Sie sollen die Mittel flexibel und nach konkreten Bedarfslagen nutzen. Wir wollen so zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen«.


Hintergrund

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat in seiner Sitzung am 22. April 2020 ein 500-Millionen-Euro-Programm zur Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern beschlossen. Daraufhin haben der Bund, vertreten durch das BMBF, und die Länder Verhandlungen über die Umsetzung aufgenommen.

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde am 15. Mai 2020 in einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMBF und KMK vorgestellt. Danach musste die Zusatzvereinbarung von allen Ländern, deren jeweiligen rechtsstaatlichen Grundsätzen folgend, unterschrieben werden. Die letzte Unterschrift hat Anja Karliczek inzwischen geleistet.

Die Zusatzvereinbarung basiert auf diesen Kernpunkten:

  • Die Zusatzvereinbarung umfasst ein Volumen von 500 Millionen Euro Bundesmitteln.
  • Der Kofinanzierungsanteil der Länder beträgt mindestens zehn Prozent.
  • Eine vollständige Verausgabung wird für 2020 angestrebt.
  • Die Mittel dienen der Unterstützung der Schulen, um in der Zeit der coronabedingten Schulschließungen einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause durch mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets, ausdrücklich keine Smartphones) zu ermöglichen. Weiterer Zweck ist, die Ausstattung der Schulen zu fördern, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.
  • Die Länder berichten im Rahmen ihrer Nachweis- und Berichtspflichten gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule über die Verwendung, erstmals zum 31.12.2020.
  • Auf die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung wird salvatorisch Bezug genommen, entsprechend sind Rückforderungen des Bundes bei nicht zweckentsprechender Verwendung möglich.

Als nächstes müssen die Länder auf der Zusatzvereinbarung beruhende Regelungen erlassen, aufgrund derer die Schulträger die mobilen Endgeräte beschaffen können. Sobald diese vor Ort inventarisiert sind, können sie nach dem Ermessen der Schulen an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schule und sollen auch im Regelbetrieb nach Ende der Corona-Zeit im Sinne des DigitalPaktes Schule eingesetzt werden.

 

 

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