Geringqualifizierte: Mit beruflicher Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
Geringqualifizierte Beschäftigte, die sich beruflich weiterbilden, erhalten demnächst eine Prämie: Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es 1.000 und 1.500 Euro. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden.
Im Zuge des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels werden immer mehr Fachkräfte gesucht. An den wenig Qualifizierten geht der Beschäftigungsaufschwung vorbei. Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Berufschancen für geringqualifizierte Beschäftigte verbessern.
Ohne Abschluss schlechte Karten
Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben immer schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt. Rund 20 Prozent der Geringqualifizierten sind arbeitslos, mit Berufsabschluss sind es dagegen nur fünf Prozent.
Wer auch in Zukunft mit den Veränderungen am Arbeitsplatz mithalten will, muss sich qualifizieren. Bisher tun dies noch zu wenige Geringqualifizierte. Allerdings wollen sich inzwischen immer mehr jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben weiterqualifizieren.
Manchmal ist es sogar notwendig, erst bestimmte Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT- Kenntnisse zu verbessern, bevor man eine Weiterbildung mit Abschluss macht. Das können die Arbeitsagenturen jetzt fördern.
Mit Weiterbildungsprämie zum Abschluss
Wer die ersten Hürden überwunden hat und mit einer Weiterbildung einen Abschluss nachholen will, bekommt einen Anreiz: die Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen beträgt 1.000 und 1.500 Euro.
Das Kabinett hat die Prämie und weitere Verbesserungen in einem Gesetz zur beruflichen Weiterbildung beschlossen.
Neu ist auch, dass Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse erhalten, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Bisher werden sie nur gefördert, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt. Damit können Weiterbildungen am Feierabend und am Wochenende nicht gefördert werden.
Schließt ein Unternehmen oder wird umstrukturiert, kommen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft. Geringqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) werden gefördert, wenn sie sich schon dort weiterbilden. Das hilft bei der Vermittlung in eine neue Beschäftigung (Job-to-Job). Die Arbeitsagentur fördert die Kosten für die Weiterbildung. Das Transferkurzarbeitergeld wird weitergezahlt.
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