Duale Berufsausbildung in Teilzeit
Ausbildungsmodell bietet Chancen für Betriebe und Auszubildende
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 soll die Option einer dualen Berufsausbildung in Teilzeit gestärkt werden. Damit ist eine duale Berufsausbildung mit verkürzter täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit gemeint.
Die Ergebnisse einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen, dass der Weg zu einer vermehrten Nutzung des Modells noch weit ist. Die Publikation beinhaltet erstmals umfangreiche deskriptive Auswertungen zu Strukturen und Entwicklungen der Teilzeitberufsausbildung auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei werden insbesondere auch Ausbildungsverläufe analysiert, über die bislang nur wenig Befunde vorliegen.
Die Option einer Teilzeitberufsausbildung wird bislang nur in sehr geringem Maße genutzt. Auch im Jahr 2018 erfolgten lediglich 0,4 Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Teilzeitform. Dies sind weniger als 2.300 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Die Auswertung zeigt, dass duale Ausbildung in Teilzeit ein deutlich höheres Risiko von Vertragslösungen aufweist – insbesondere ein erhöhtes Risiko mehrfacher Brüche und Unterbrechungen auch im späteren Ausbildungsverlauf. Die Ausbildung verläuft aber bei denjenigen, die bis zur Teilnahme an der Abschlussprüfung in der Ausbildung verbleiben, mit sehr gutem Erfolg. Trotz der höheren familiären Belastungen und der niedrigeren Schulabschlüsse der Auszubildenden in Teilzeit erreichen diese hohe Erfolgsquoten – rund 92 Prozent bestehen die Abschlussprüfung.
»Eine Ausbildung in Teilzeit bietet Menschen Chancen auf eine anerkannte berufliche Qualifikation, für die eine Ausbildung in Vollzeit aufgrund verschiedener Faktoren keine realistische Option darstellt«, betont BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. »Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes hat diese Chancen erweitert. Gekoppelt mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen kann eine Ausbildung in Teilzeit in Zukunft einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Anteil der Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu verringern und das Fachkräftepotenzial zu erhöhen.«
Dass ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen wirken, zeigen Erfahrungsberichte aus der Praxis. Die Maßnahmen können das Risiko einer vorzeitigen Vertragslösung reduzieren und Teilzeitausbildungsverhältnisse stabilisieren. Sie sollten idealerweise am Einzelfall ausgerichtet sein, von einer punktuellen Unterstützung bis hin zu länger andauernden Begleitung reichen und nach dem Motto »So viel wie möglich, aber nicht mehr als nötig« verlaufen. Auf der Bundesebene existieren hier beispielsweise die Assistierte Ausbildung oder die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Förderprogramme auf Landesebene runden das Angebot ab.
Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 12. Dezember 2019, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, soll die Teilzeitberufsausbildung weiter gestärkt werden. Dabei ist unter anderem die gesetzliche Beschränkung auf ein »berechtigtes Interesse« als Voraussetzung entfallen, der potenzielle Personenkreis wurde damit erweitert. Eine Ausbildung in Teilzeit kann nun bei jedem dualen Ausbildungsverhältnis vereinbart werden.
VERWEISE