Bund plant neue Regelungen zur Feststellung der Berufsqualifikation

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Die Bundesregierung will das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und das Fernunterrichtsschutzgesetz modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Im Frühjahr 2020 haben die Länder laut Ausführungen der Bundesregierung in Absprache mit dem Bund ein Muster-Änderungsgesetz abgestimmt, mit dem unter anderem die Regelungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren übernommen werden. Aus dem Mustergesetz sowie aus Rückmeldungen des Statistischen Bundesamtes ergibt sich demnach auch für den Bund der Bedarf nach Anpassung für das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

Mit diesem Entwurf verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben unter anderem das Ziel, Bürokratie beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen abzubauen und den Zugang zu digitalen Bildungsangeboten zu erleichtern. Hierzu sollen neue Merkmale zur statistischen Erhebung der Anerkennungsverfahren eingeführt werden und die gesicherte Datengrundlage verbessert werden. »Diese neuen und konkretisierten Erhebungen erlauben bessere Erkenntnisse zu den Verwaltungsverfahren und können so auch für deren weitere Optimierung genutzt werden«, schreibt die Bundesregierung

Darüber hinaus ergibt sich laut Entwurf der Bedarf nach Anpassung aufgrund des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der damit eingeführten neuen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Bei reglementierten Berufen soll die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation eingeführt werden. Zu den reglementierten Berufen gehören laut Bundesanstalt für Arbeit beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst. Bislang wird die Gleichwertigkeit der Abschlüsse bei reglementierten Berufen innerhalb der Prüfung im Berufszugangsverfahren geprüft. Für eine größere Flexibilität an der Schnittstelle von Anerkennung und Fachkräfteeinwanderung bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung der Möglichkeit einer gesonderten Entscheidung über die Gleichwertigkeit. Zudem sind im Entwurf Klarstellungen zur Rolle der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren vorgesehen.

Für den Abschluss des Fernunterrichtsvertrags, für die Kündigung und für die Belehrung über Kündigungs- und Rücktrittsrechte wird die Anordnung der Schriftform durch eine Anordnung der Textform ersetzt.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat als »besonders eilbedürftig« zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden nachgereicht.

 

 

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