Bundestag diskutierte die Finanzierung der Weiterbildung

In ihrer 25. Sitzung hat die Enquete-Kommission »Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt« am am 14. September 2020 virtuell über die Finanzierung der Weiterbildung diskutiert. Zu der öffentlichen Anhörung waren drei Sachverständige geladen.
Thomas Friedrich, Bereichsleiter Produktentwicklung und Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit, betonte, dass Motivationsaspekte eine große Rolle dabei spielten, die Weiterbildungsfähigkeit zu stärken. Dies könne auch monetäre Anreize, wie einen monatlich auszuzahlenden Bonus umfassen. Auch die Flexibilisierung des Verkürzungsgebots gehöre dazu. Ein weiterer Schlüsselfaktor stelle außerdem die Vernetzung der Akteure dar.
Im Hinblick auf die Perspektive von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden seien ausreichend Finanzmittel für die berufliche Weiterbildung vorhanden, sagte er. Diese Kontinuität werde sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Dies treffe auch auf den Bereich der Grundsicherung zu, bei der trotz der Corona-Pandemie 2020 keine erhebliche Trendwende vorliege und daher eine Steigerung gegenüber 2019 vermutet werde, sagte Friedrich. Auch bei der Zielgruppe der Beschäftigten gewinne die berufliche Weiterbildung an Bedeutung für die Beschäftigungsförderung.
Andreas Ogrinz (Geschäftsführer Bildung, Innovation, Nachhaltigkeit im Bundesarbeitgeberverband Chemie) plädierte dafür, dass sich die Weiterbildung am betrieblichen Bedarf orientieren müsse. Die Branchen-Ebene sei die geeignetste, um das Thema so zu gestalten, dass es nah an den Bedarfen der Betriebe und der Beschäftigten sei. Er berichtete den Kommissionsmitgliedern, dass die Chemie-Branche 2019 eine Qualifizierungs-Offensive gestartet habe: Diese bestehe erstens aus einer Trendanalyse zu der Frage, welche Kompetenzen in der Branche benötigt und zukünftig noch stärker benötigt werden. Dabei nehme man eine weltweite Perspektive ein.
Zweitens gehe es um ein Instrument, um die Qualifikationen-Struktur im Unternehmen besser abzubilden und konkrete Maßnahmen abzuleiten. Drittens beinhalte die Offensive eine branchenspezifische Beratung bei der Weiterbildung - für Unternehmen und Beschäftigte. Diese solle allerdings nicht sofort in der ganzen Bundesrepublik implementiert werden, sondern in den drei Pilotregionen Hessen, Nord-Ost und Nordrhein starten.
Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen betonte, dass es ein stimmiges Gesamtsystem bei der Weiterbildung und keine Reihe an Einzelvorschlägen brauche. Es gebe eine Vielfalt an Reformvorschlägen wie den Ausbau der Arbeitslosen- zu einer Arbeitsversicherung, ein Erwachsenen-BAföG wie etwa in Schweden oder einen Weiterbildungfonds. Alle Vorschläge zugleich einzuführen, sei jedoch nicht sinnvoll, da dies zu »Doppelförderungen und mehr Bürokratie« führe, teuer und intransparent sei, sagte der Sachverständige.
Bosch schlug vor, die beiden großen Systeme, die Arbeitsmarktpolitik und das BAföG in Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG, zu stärken. »Die Systeme sind in der Bevölkerung bekannt und zwischen ihnen gibt es eine klare Arbeitsteilung«, sagte er. Über den Ausbau der BAföG-Systeme könne das individuelle lebenslange Lernen gefördert werden. Dabei müssten jedoch diskriminierende Altersgrenzen abgeschafft und die Förderzwecke erweitert werden, etwa auf das Erlernen eines zweiten Berufs. Auch ein Recht auf Freistellung für Weiterbildung sei notwendig, sagte er.
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