Überarbeitete Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie gestartet
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Seit dem 14. September 2020 ist die überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit geänderten Förderkonditionen in Kraft getreten. Ab sofort können Unternehmen, Vereine sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Anträge über das Online-Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Ziel ist es, die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg zu erhöhen. Die Weiterbildungsrichtlinie 2020 tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Mit der Neuauflage der Richtlinie wurden die Förderkonditionen angepasst:
- Zwei bisher getrennte Förderelemente wurden nun zu einem Förderelement zusammengefasst: »Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe«
- Hier gilt jetzt ein einheitlicher Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
- Zudem wurde die Mindesthöhe des beantragten Zuschusses von 500 auf 1.000 Euro erhöht.
Nähere Informationen finden Sie im Portal »Weiterbildung Brandenburg« in der Rubrik »Fördermöglichkeiten«.
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