Berufsausbildung: Kleinbetriebe stellen Hauptanteil der Prüferinnen und Prüfer

Erstmals hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf Basis einer repräsentativen Befragung den Aufwand der Betriebe für die Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Prüfungstätigkeiten ermittelt. Demnach summieren sich die Freistellungen im Ausbildungsjahr 2017/2018 auf rund 3,4 Millionen Stunden. Die hierfür anfallenden Investitionen für die Gesamtwirtschaft belaufen sich hochgerechnet auf rund 80 Millionen Euro.
In seiner aktuellen Erhebung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung hatte das BIBB erstmalig auch zwei Fragen zur Freistellung von Beschäftigten für Prüfungstätigkeiten gestellt. Befragt wurden Personal- und Ausbildungsverantwortliche in mehr als 3.000 Betrieben. Kleinbetriebe engagieren sich bei der Freistellung für Prüfungstätigkeiten mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil. Das trifft insbesondere auf das Handwerk zu, das von kleinst- und kleinbetrieblichen Strukturen geprägt ist.
Bezogen auf die Zahl der Beschäftigten leisten Betriebe mit weniger als neun Beschäftigten (mit 1,25 Stunden pro Mitarbeiter/-in) und Betriebe aus dem Handwerk (mit 1,27 Stunden) einen deutlich höheren Beitrag als der Durchschnitt aller Ausbildungsbetriebe (0,78 Stunden). Der größte Teil der Gesamtstundenzahl von rund 3,4 Millionen Stunden entfällt auf die Bereiche Industrie und Handel mit mehr als 1,5 Millionen Stunden sowie auf das Handwerk mit knapp 1,4 Millionen Stunden.
Würde man die Prüfungen durch vollzeitbeschäftigtes Personal durchführen lassen, so müssten allein, um die von Betrieben freigestellten Fachkräfte ersetzen zu können, mehr als 2.000 hauptamtliche Prüferinnen und Prüfer tätig werden.
Für BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser ist die Analyse ein Beleg dafür, wie wichtig der Grundsatz »Aus der Praxis für die Praxis« für die Akteure der Wirtschaft ist:
»Die jährlichen Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Prüfungssystems sind nach wie vor erheblich. Das große ehrenamtliche Engagement von Arbeitgebern sowie Beschäftigten, zusammen mit dem Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer aus den berufsbildenden Schulen, ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Beitrag zur Qualitätssicherung im dualen System. Damit dies so bleibt, müssen jedoch verstärkte Anstrengungen unternommen werden, eine ausreichende Anzahl an Prüferinnen und Prüfern auch für die Zukunft zu sichern. Dazu müssen alle maßgeblichen Akteure im Berufsbildungssystem ihren Beitrag leisten.«
VERWEISE
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Hand aufs Herz: Wer kennt 30 Jahre nach der Fahrprüfung noch wirklich alle aktuellen Regeln im Straßenverkehr? Zuletzt brachte die Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2021 einen Schub an Neuerungen. Experten empfehlen, das …
Leando: Portal für das Ausbildungs- und Prüfungspersonal Das Ausbildungs- und Prüfungspersonal in der beruflichen Bildung wird durch die Auswirkungen der schnellen technologischen Entwicklungen und Änderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft …
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Jens Brandenburg, legte gestern dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung den Berufsbildungsbericht 2023 vor und betonte die zentrale Bedeutung von Aus- und …
Gegen den Trend der insgesamt rückläufigen Ausbildungszahlen in Deutschland beginnen in vielen Bundesländern mehr junge Menschen eine schulische Berufsausbildung Dabei zeigen sich – ähnlich wie bei den dualen Ausbildungsverhältnissen – teils …