Zusatzqualifikation von Ausbildern
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Erhebung zu den Auswirkungen der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation in Auftrag gegeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
Wer aufgrund einer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann, hat die Möglichkeit, eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu machen.
In Betrieben, die Behinderte in diesen Ausbildungsgängen ausbilden möchten, müssen die Ausbilder seit 2012 eine 320-stündige »Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder« (ReZA) absolvieren.
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