Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung gefordert

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zu Bundesmitteln für den Schul- und Hochschulbau vorgelegt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung vollständig aufgehoben wird und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert wird.
So soll der chronischen Unterfinanzierung des Schul- und Hochschulwesens entgegengewirkt werden. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes soll sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit genügend Ressourcen ausgestattet werden, um die erforderlichen Maßnahmen für Neubau und Sanierung an Schulen und Hochschulen zügig umzusetzen.
Die Fördervolumina für Schul- und Hochschulbau sollen weiter erhöht werden, so dass bestehende Rückstände zielgerichtet behoben und zukünftig notwendige Investitionen realisiert werden können. In Absprache soll mit den Ländern über gemeinsam definierte Standards sichergestellt werden, dass alle baulichen Maßnahmen im Sinne einer Förderung von Räumen, Hygiene, Digitalisierung und Inklusion an Schulen und Hochschulen umgesetzt werden, Förderprogramme sollen entsprechend geöffnet und in ihren Volumina angepasst werden.
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