Startschuss zum Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform
150 Millionen für Entwicklung von Prototypen, Curricula und didaktische Konzepte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat zum Beginn dieser Woche den ersten Schritt für den Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform unternommen. Mit 150 Millionen Euro will das Ministerium die Entwicklung von bis zu vier Prototypen unterstützen. Diese stellen den Kern für eine nutzerorientierte Infrastruktur dar. Flankierend werden Projekte gefördert, die insbesondere auch auf die Verknüpfung digitaler Bildungs-Szenarien und lernpfadorientierte Curricula über die Plattform abzielen.
Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden folgende drei Ziele adressiert:
- Entwicklung von Prototypen für eine Nationale Bildungsplattform als Teil einer verteilten digitalen Serviceinfrastruktur, die gemeinsamen Regeln und Standards folgen (Ziel 3). Um den Zugang und die Integration der Lehr- und Lernangebote zu ermöglichen, sollen zunächst Basis-Architekturen konzipiert werden, welche die Anforderungen an Interoperabilität, Sicherheit und Transparenz gewährleisten. Auf dieser Grundlage soll die über technische Machbarkeitsnachweise die prinzipielle Durchführbarkeit der benötigten Kernfunktionalitäten belegt werden, präferiert in Form von Prototypen oder Minimal Viable Products.
- Um diese Basis-Architekturen im Rahmen eines agilen Vorgehens frühzeitig und praxisnah zu erproben und zu validieren, sollen digital gestützte Bildungsangebote, die nutzerzentriert auf die Vernetzungsfunktionen der Nationalen Bildungsplattform zurückgreifen, entwickelt oder für diesen Zweck angepasst werden. Dies können bestehende und/oder neue, institutionen- und methodenübergreifende Curricula sowie lernpfadorientierte Lehr- und Lernangebote sein, welche unter Nutzung klar definierter Prozesse und Standards mit den spezifischen Anforderungen der Nationalen Bildungsplattform kompatibel sind (Ziel 1).
- Es sollen über die Nationale Bildungsplattform Angebote für Lehrende (weiter-)entwickelt und vor allem über diese digitale Infrastruktur vernetzt zugänglich gemacht werden. Durch digitale Lehr- und Lernszenarien soll Methodenwissen sowie Digitalkompetenz auf Seiten von Lehrenden in allen Bildungsbereichen geschaffen werden (Ziel 2).
Die Prototypen sollen bis zum Jahresende technologische Konzepte definieren, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Freischaltung einer ersten Beta-Version der Bildungsplattform ermöglichen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf Datensouveränität und damit auf Datenschutz gelegt. Lernende und Lehrende sollen ihre Daten selbstbestimmt verwalten und über ihre Nutzung entscheiden können. Daten und Leistungsnachweise müssen digital sicher hinterlegt werden, um in wechselnden Lern- und Lehrkontexten darauf zugreifen zu können.
Über die Projekte, die im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert werden, sollen die Bedürfnisse der Lernenden und Lehrenden und ihre individuellen Lernpfade durch digitale Bildungsangebote ins Zentrum gerückt werden. Über alle Altersstufen und Bildungsbereiche soll es möglich werden, sich ungehindert durch digital gestützte Lehr-/Lernszenarien zu bewegen. Dies schließt auch analoge Angebote ein, die digitale Komponenten integrieren.
Die Nationale Bildungsplattform soll dazu individualisiert Information, Orientierung, Zugang und Teilhabe ermöglichen und erworbene Kompetenzen dokumentieren. Die Vision des digitalen Bildungsraums zielt somit darauf ab, bestehende und neue digitale Bildungsplattformen und Angebote zu einem auch im OZG-Kontext bundesweit und europäisch anschlussfähigen, nutzerzentrierten Ökosystem mit gemeinsamen Standards und offenen Schnittstellen zu verknüpfen: Für ein individuell passfähiges, flexibles und anschlussfähiges Lernen in der digitalen Welt.
Die Richtlinie wurde am 26.04.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis zum 25.05.2021 können Förderanträge für die Prototyp-Entwicklung der Bildungsplattform (Ziel 3) eingereicht werden. Für Lehr- und Lernangebote und –szenarien (Ziel 1 bzw. 2) ist die Antragseinreichung bis zum 08.06.2021 möglich. Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
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