Brandenburg: Neues Förderprogramm für berufliche Weiterbildung

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Land Brandenburg

Das brandenburgische Arbeitsministerium hat die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land neu geregelt. Zukünftig werden beispielsweise auch Weiterbildungen im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements in Vereinen sowie berufliche Weiterbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Auch können nun Menschen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sondern zum Beispiel einen Minijob ausüben, von der Förderung profitieren.

Fortgeführt wird der Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte und die Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Für die neue Weiterbildungsrichtlinie, die jetzt in Kraft getreten ist, stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt knapp 30 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Förderanträge können ab sofort auf dem Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.Arbeitsministerin Diana Golze: »Die berufliche Weiterbildung gewinnt angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs an Bedeutung. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaft weiter zu stärken und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Die neue Weiterbildungsrichtlinie ist noch breiter als bisher aufgestellt. Besonders wichtig ist, dass jetzt auch geringfügig Beschäftigte bei der individuellen Weiterbildung unterstützt werden. Auch Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden jetzt mit der Weiterbildungsrichtlinie zusätzlich gestärkt. Damit wird die Arbeitsmarktpolitik des Landes Brandenburg noch sozialer ausgerichtet«.

Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Brandenburger Förderbank ILB: »Die Wirtschaft ist auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Vor allem kleine und mittlere Betriebe müssen sich im Wettbewerb um Fachkräfte besonders behaupten. Hierbei spielt die Weiterbildung der eigenen Beschäftigten eine entscheidende Rolle. Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei besonders. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg steht den Betrieben bei der Förderung zur Seite und berät über die Angebote. Ziel ist nicht nur der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern perspektivisch auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze«.

Den Bildungsscheck können in Brandenburg Beschäftigte für Weiterbildungskurse individuell und unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitsplatz beantragen. Bis zu 70 Prozent der Kosten werden gefördert, der Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent. Eine Förderung muss mindestens sechs Wochen vor dem Kursbeginn beantragt werden und ist zweimal in einem Jahr möglich. Seit Mitte 2009 wurden fast 5.300 Bildungsschecks ausgestellt. Kurse können zum Beispiel in der Weiterbildungsdatenbank unter www.wdb-suchportal.de ausgewählt werden.

Golze: »Der Brandenburger Bildungsscheck hat sich bewährt. Mit ihm können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger ganz nach ihren persönlichen Interessen und unabhängig von ihrem Arbeitsplatz selbst Weiterbildungskurse aussuchen und ihr Wissen erweitern. Zum Beispiel mit einem Sprachkurs oder Seminar zur Stärkung sozialer Kompetenzen. Die berufliche Bildung darf nicht nach der Ausbildung aufhören. Das kontinuierliche Lernen gehört zum gesamten Erwerbsleben dazu. Angesichts der ständigen Veränderungen und Neuerungen in der Arbeitswelt tragen Weiterbildungen wesentlich dazu bei, berufliche und soziale Kompetenzen zu stärken. Und zusätzliche Qualifizierungen sind nicht nur ein guter Schutz vor Arbeitslosigkeit, sondern helfen auch beim beruflichen Aufstieg«.

Die Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen sowie bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird mit bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigtem oder Ehrenamtlichem bis zu zweimal pro Kalenderjahr gefördert. Abhängig von der Betriebs- und Vereinsgröße werden 50 bis maximal 70 Prozent der Kosten übernommen. Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeiten erhalten Zuschüsse in Höhe von 90 Prozent der Kurskosten. Bei Ehrenamtlichen ist Voraussetzung, dass mit der Weiterbildung erwerbsbezogene fachliche oder soziale Kompetenzen erhöht werden. Zum Beispiel können ehrenamtliche Trainer von Sportvereinen Schulungen zur Konfliktlösung oder Sprachkurse belegen, die gefördert werden.

 

 

 

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